Nordrhein-Westfalen Verfassungsgerichtshof weist Klage von SPD und FDP zurück
16.09.2025, 11:30 Uhr
Das NRW-Finanzministerium hatte vorsorglich in der Corona-Pandemie Kredite aufgenommen, die Gelder aber nicht im vollen Umfang benötigt. In Münster gibt es dazu nun ein Urteil, das knapp ausfällt.
Münster (dpa/lnw) - Mit den umstrittenen Kreditaufnahmen zum Ende der Corona-Pandemie 2022 hat das NRW-Finanzministerium nicht gegen das Budgetrecht des Landtags verstoßen. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster entschieden.
Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) habe sich mit seinen Entscheidungen, mehrere Kredite über 4,5 Milliarden Euro an den Finanzmärkten zu besorgen, im Rahmen bewegt, auch wenn am Ende weniger Mittel benötigt wurden, hieß es vom Gericht. Eine Missachtung der Zweckbestimmung der Gelder, die eigentlich für den Corona-Rettungsschirm des Landes gedacht waren, habe der Verfassungsgerichtshof nicht feststellen können, sagte Präsidentin Barbara Dauner-Lieb in ihrer Urteilsbegründung.
In der mündlichen Verhandlung hatte Optendrenk darauf verwiesen, dass dem Land an den Kapitalmärkten ein Reputationsverlust gedroht hätte, wenn NRW die Kredite nicht wie kurz zuvor vereinbart abgerufen hätte. Dies hätte zu schlechteren Konditionen bei künftigen Kreditgeschäften führen können, hatte der Minister erklärt. Diesen Punkt bewertete der Verfassungsgerichtshof als schlüssig.
Die im September 2022 angebahnten Kreditaufnahmen seien noch vom Einschätzungsspielraum des Finanzministers gedeckt gewesen, urteilte der Verfassungsgerichtshof. "Weitere Mittelabflüsse waren wegen der Unkalkulierbarkeit der Gesamtsituation nicht auszuschließen", heißt es in der Urteilsbegründung. Am Ende des Jahres wurde von den 4,12 Milliarden Euro nur etwa die Hälfte für den NRW-Rettungsschirm benötigt.
Klagen von SPD und FDP
Geklagt gegen die Landesregierung und das Finanzministerium hatten die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP. Sie hatten Verstöße gegen die Grundsätze der Haushaltsführung gesehen und bemängelt, dass die bewilligten Gelder für den Schuldendienst zweckentfremdet wurden. Auch für diesen Vorwurf sahen die Verfassungsrichter keinen Hinweis. Der Landtag habe erkennbar das volle Budgetrecht behalten. Die Mittel werden ausschließlich für die Zahlung der Zinsen und Tilgung der aufgenommenen Kredite verwendet.
Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage gegen die Landesregierung als unzulässig zurück. Nur das Finanzministerium sei zuständig gewesen. Hier wiesen die Verfassungsrichter die Klage als unbegründet zurück. Allerdings fiel die Entscheidung mit vier zu drei Stimmen knapp aus, wie Dauner-Lieb erklärte.
Optendrenk zeigte sich mit der Entscheidung aus Münster zufrieden. "Der Verfassungsgerichtshof hat heute bestätigt, dass wir in einer außergewöhnlichen Situation während der Corona-Pandemie rechtmäßig gehandelt haben", sagte der Finanzminister der "Rheinischen Post". Das Ministerium habe seinen Spielraum genutzt, um das Land in einer Phase großer Unsicherheit abzusichern.
Quelle: dpa