Reise

Flugbegleiter streiken Was Eurowings-Passagiere wissen müssen

Eurowings-Kunden müssen sich am Donnerstag auf den Streik einstellen.

Eurowings-Kunden müssen sich am Donnerstag auf den Streik einstellen.

(Foto: imago/Waldmüller)

Fluggäste von Eurowings müssen sich auf den Streik der Flugbegleiter einstellen. Es wird zu Verspätungen und Flugausfällen kommen. Reisende haben allerdings Rechte, die sie einfordern können. Ein Überblick.

Ein Streik wird die Zeitpläne von Eurowings-Passagieren am Donnerstag ordentlich durcheinander wirbeln. Für alle betroffenen Kunden ist es besonders wichtig, genügend Informationen zu sammeln. Welche Flug wird durchgeführt, wo geht nichts mehr? All diese Fragen kann die Fluglinie selbst beantworten - dennoch ist oft gerade an Streiktagen die Informationslage schwierig. Kunden sollten Geduld mitbringen und sich über mehrere Kanäle informieren.

Nach Angaben der Gewerkschaft Ufo streiken die Eurowings Flugbegleiter für 24 Stunden in Düsseldorf und Hamburg.

Experten raten: Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten.

Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Bei langen Ausständen muss die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung organisieren, zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen.

Gegebenenfalls wird eine Hotelübernachtung gezahlt

Verspätet sich der Flug wegen des Streiks, stehen Betroffenen bestimmte Leistungen zu. Bei einer kürzeren Flugstrecke von maximal 1500 Kilometern haben die Passagiere ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke und Mahlzeiten. Ist der Flug zwischen 1500 und 3500 Kilometer lang, greift die Vorschrift ab einer Verspätung von drei Stunden, bei Langstreckenflügen von 3500 und mehr Kilometern liegt die Grenze bei vier Stunden. Gegebenenfalls muss auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden. Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Entschädigungen sind rechtlich geregelt

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks - wie zum Beispiel auch miserables Wetter - als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigung gibt es daher nicht.

Quelle: ntv.de, sgu/AFP

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