Ein Ticket, aber kein Platz Was passiert, wenn das Flugzeug überbucht ist?
23.02.2017, 12:16 Uhr
Wenn das Flugzeug überbucht ist, müssen manche Reisende ihre Pläne ändern.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein überbuchtes Flugzeug kann schon mal für Unmut sorgen. Manche Passagiere müssen einen anderen Flug nehmen, erhalten dafür aber Kompensationszahlungen. Doch wer muss in so einem Fall am Boden bleiben und was tun die Airlines?
"No Shows" werden sie im Fachjargon genannt: Flugreisende, die ein Ticket gebucht haben, aber zum Abflug nicht erscheinen. Bei der Lufthansa sind das rund drei Millionen Passagiere im Jahr. Sie sind der Grund, weshalb Fluggesellschaften in der Regel mehr Tickets verkaufen, als Plätze verfügbar sind.
Wie sehr ein Flug überbucht wird, hängt von Erfahrungswerten ab: So treten zu Ferienbeginn mehr Reisende ihren Flug an als sonst. Meist geht diese Rechnung auf, aber nicht immer. Dann versuchen die Fluggesellschaften zunächst, Reisende durch eine Kompensation zum freiwilligen Verzicht zu bewegen - etwa durch eine kostenlose Übernachtung und einen Flug am nächsten Tag. Doch nach welchen Kriterien wird entschieden, wenn niemand freiwillig zurücktreten möchte?
Keine festen Regeln
Das ist selten und ein festgelegtes Verfahren gibt es für diesen Fall nicht. Die Lufthansa zum Beispiel führt nach eigenen Angaben eine Einzelfallprüfung durch: Passagiere, die mehrere Anschlussflüge haben oder an ein Ziel reisen, das selten angeflogen wird, werden bevorzugt befördert. Auch bei Air Berlin gibt es keine Patentlösung. Wenn sich niemand freiwillig bereiterklärt, gegen Kompensation einen Ersatzflug zu nehmen, verfährt sie nach dem Motto "first come, first serve". Das bedeutet: Wer auf den letzten Drücker am Check-in-Schalter erscheint, wird eher am Boden gelassen.
Müssen Reisende unfreiwillig am Boden bleiben, sind die Fluggesellschaften nach EU-Recht verpflichtet, den Flugpreis zurückzuerstatten oder einen Ersatzflug zu finden. Außerdem haben Reisende wegen der Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugdistanz. Bei Problemen mit der Airline können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden.
Quelle: ntv.de, sgu/dpa