Fußball

Große Bedeutung im Abstiegskampf Ausgang völlig offen: DFB verhandelt Skandalspiel von Köpenick

Patrick Drewes wurde von einem Feuerzeug getroffen.

Patrick Drewes wurde von einem Feuerzeug getroffen.

(Foto: IMAGO/Matthias Koch)

Am Donnerstag verhandelt das DFB-Sportgericht mündlich den Einspruch des VfL Bochum gegen die Wertung des Skandalspiels bei Union Berlin. Das Opfer, VfL-Torwart Patrick Drewes, muss vor Ort erscheinen. Der Ausgang ist völlig offen.

Gut gelaunt scherzte Patrick Drewes beim Training am Vormittag mit seinen Teamkollegen, voller Optimismus schaute der Bochumer Torhüter und Protagonist im Feuerzeug-Eklat von Berlin auf die anstehende Fahrt nach Frankfurt/Main. Dort verhandelt das DFB-Sportgericht am Donnerstag (ab 13.30 Uhr) mündlich den Einspruch des VfL gegen die Wertung des 1:1 bei Union Berlin kurz vor der Winterpause, insgesamt sind sieben Zeugen geladen. Der Ausgang ist völlig offen - und im Abstiegskampf von großer Bedeutung.

Was war passiert? Drewes war am 14. Dezember im Kellerduell kurz vor dem Abpfiff von einem Feuerzeug aus dem Union-Block am Kopf getroffen worden. Der 31-Jährige konnte nicht weiterspielen, musste mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus. Die Partie wurde nach rund 30 Minuten Unterbrechung ohne Drewes fortgesetzt, das Ergebnis mit einem "Nichtangriffspakt" ins Ziel gebracht.

Das Tabellenschlusslicht setzt nun voll auf drei Punkte am Grünen Tisch: "Wir sind der Meinung, dass das Spiel hätte abgebrochen werden müssen", sagte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig. "Wenn man das Regelwerk auslegt" sei von einer Umwertung "in einen Sieg" auszugehen, immerhin habe Bochum "nur unter Protest" weitergespielt.

Union-Kapitän hofft auf Milde

Drewes wurde aus Fankreisen vorgeworfen, eine Schauspieleinlage mit Teamkollege Felix Passlack abgesprochen zu haben. Ob jemand "verletzt, schwer verletzt, ohnmächtig oder sonst was" gewesen sei, dürfe bei der Beurteilung des Geschehens aber nicht der Maßstab sein, forderte Kaenzig.

Neben Drewes wird auch VfL-Mannschaftsarzt Mark Sandfort vor Ort aussagen, Trainer Dieter Hecking und Passlack werden digital zugeschaltet. Auf Union-Seite wird Sport-Geschäftsführer Horst Heldt Rede und Antwort stehen. Auch Schiedsrichter Martin Petersen und Referee-Lehrwart Lutz Wagner werden dem Sportgericht unter der Leitung des Vorsitzenden Stephan Oberholz ihre Sicht schildern. Das bestätigte der DFB dem SID. Nach dem Urteil kann eine Partei mit einer Frist von einer Woche in Berufung beim DFB-Bundesgericht gehen.

Unions Kapitän Christopher Trimmel hofft auf Milde. "Mein Gefühl sagt: Belasse es beim Unentschieden. Wir waren ein Mann mehr, es steht 1:1, es waren nur noch drei Minuten. Ich bin guter Dinge, dass wir den Punkt behalten werden", sagte Trimmel: "Man kann den Verein auch anders bestrafen. Ich verstehe aber, dass die Situation nicht einfach ist."

Was spricht gegen den Einspruch?

Einen vergleichbaren Fall gibt es nicht, aber einen ähnlichen - ebenfalls mit Bochumer Beteiligung. Ein Zuschauer aus dem VfL-Block hatte im März 2022 einen gefüllten Bierbecher in Richtung Spielfeld geworfen, der Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann am Kopf traf. Die Partie gegen Borussia Mönchengladbach war in der 70. Minute beim Stand von 0:2 abgebrochen und später für die Fohlen gewertet worden.

Vor allem die weit fortgeschrittene Spielzeit und die Spielfortführung könnten im Fall Köpenick gegen den Einspruch sprechen. Unabhängig von der Spielwertung drohen Union aber noch empfindliche Strafen, etwa eine Geldstrafe sowie ein Teil- oder Komplettausschluss von Fans. Der Täter selbst wurde unmittelbar nach dem Spiel im Block ausfindig gemacht und den Behörden übergeben. Der Verein erstattete Anzeige und verhängte ein dreijähriges Stadionverbot.

Die von vielen schon abgeschriebenen Bochumer könnten durch einen nachträglich zugeschriebenen Sieg mit Holstein Kiel gleichziehen und hätten vor dem Restart am Wochenende mit acht Punkten nur noch zwei Zähler Rückstand auf den Relegationsplatz - und damit eine deutliche bessere Ausgangslage im Kampf um den Klassenerhalt.

Quelle: ntv.de, dbe/sid

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