Betriebskosten

Nachrichten und Informationen auf einen Blick. Artikelsammlung von n-tv.de zum Thema Betriebskosten

Wer an der Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung Zweifel hat, kann Einsicht in die Belege verlangen. Einen weitreichenderen Anspruch auf Auskunft haben Mieter meist nicht.
20.04.2015 10:42

Niedrigere Heizkosten Betriebskosten trotzdem überprüfen

Betriebskostenabrechnungen werden oft schnell abgeheftet, auch wenn es eine Rückzahlung gibt. Doch das kann ein Fehler sein. Denn viele Abrechnungen enthalten Fehler. Wer genau hinsieht, kann unter Umständen noch mehr Geld sparen.

In Betriebskostenabrechnungen verstecken sich oft Fehler - daher kann es sich auszahlen, wenn Mieter sie kritisch prüfen.
03.07.2014 13:19

Abrechnung häufig falsch Betriebskosten unbedingt überprüfen

Für Betriebskosten müssen Mieter oft tief in die Tasche greifen. Rechnet man alle denkbaren Posten zusammen, sind es laut Mieterbund 3,19 Euro pro Quadratmeter im Monat. Wer seine Betriebskostenabrechnung prüft, kann die Kosten womöglich senken.

Hohe Mieten, deftige Betriebskostenabrechnung: Vielerorts müssen Mieter in Deutschland fürs Wohnen tief in die Tasche greifen.
01.07.2014 11:01

Neuer Betriebskostenspiegel "Zweite Miete" belastet Mieter stark

Die Mieten steigen, doch für viele Mieter ist das nicht alles. Sie müssen fürs Heizen, die Flurreinigung oder die Müllbeseitigung tief in die Tasche greifen. Der Mieterbund hat neue Daten zur "zweiten Miete" ausgewertet und erwartet weitere Belastungen.

Laut BGH ist die Abrechnung unter Vorbehalt zulässig, wenn der Vermieter "ohne sein Verschulden nur vorläufig abrechnen kann".
12.12.2012 17:18

Betriebskostenabrechnung für Mieter Nachzahlung noch nach Jahren

Zu früh gefreut. Mieter müssen Betriebskosten auch noch nach Jahren nachzahlen, wenn ein Vermieter "ohne sein Verschulden nur vorläufig abrechnen kann". Die Verjährung setzt dann erst ein, wenn die konkreten Kosten dem Vermieter bekannt sind, entscheidet der Bundesgerichtshof. Hier kommt der Autor hin

Betriebskosten sollten in der jährlichen Abrechnung detailliert aufgeführt sein.
14.11.2012 15:56

BGH stärkt Vermieter "Fiktive Kosten" sind zulässig

Straßenreinigung, Müllabfuhr, Beleuchtung oder Kabelanschluss. Verschiedene Betriebskosten müssen in der Abrechnung aufgeschlüsselt werden. Aber Vermieter können bei der Erhebung von Nebenkosten für Hausmeisterdienste und Gartenpflege auch auf fiktive Berechnungen eines Dienstleistungsunternehmens zurückgreifen, urteilt der Bundesgerichtshof.

Mit seiner Entscheidung änderte der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Mieter.
15.05.2012 16:20

Betriebskosten-Vorauszahlungen BGH stärkt Mieterrechte

Erst die Betriebskosten falsch abrechnen und dann dem Mieter kündigen - das war bislang in Extremfällen möglich. Nun korrigierte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung: Mieter sind jetzt besser vor unberechtigten Kostenerhöhungen geschützt.

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