Niedrigere Heizkosten Betriebskosten trotzdem überprüfen
20.04.2015, 10:42 UhrBetriebskostenabrechnungen werden oft schnell abgeheftet, auch wenn es eine Rückzahlung gibt. Doch das kann ein Fehler sein. Denn viele Abrechnungen enthalten Fehler. Wer genau hinsieht, kann unter Umständen noch mehr Geld sparen.

Wer an der Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung Zweifel hat, kann Einsicht in die Belege verlangen. Einen weitreichenderen Anspruch auf Auskunft haben Mieter meist nicht.
(Foto: dpa)
Mieter können für 2014 mit niedrigeren Heizkosten rechnen. Laut dem Deutschen Mieterbund werden sie für das vergangene Abrechnungsjahr rund 25 Prozent weniger Heizkosten zahlen müssen als noch für 2013. Grund sind stabile Energiepreise. Zugleich war 2014 deutlich wärmer als 2013.
Wer jetzt eine Rückzahlung bekommt, sollte trotzdem überprüfen, ob die Berechnungen stimmen. Denn nach Erfahrungen des Mieterbundes sind Abrechnungen oft fehlerhaft. Um mögliche Fehler zu erkennen, sollten Mieter ihre aktuelle Abrechnung mit der vorherigen vergleichen. So können sie erkennen, ob es Abweichungen, neue Kosten oder Preissteigerungen gibt, die nicht nachvollziehbar sind. Drei Punkte, auf die Mieter achten sollten:
Verwaltungskosten
Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon oder ähnliche Ausgaben nach Angaben des Mieterbundes sind keine Betriebskosten. Mieter müssen diese Kosten nicht zahlen, egal was im Mietvertrag steht. Das gilt auch bei vermieteten Eigentumswohnungen.
Reparatur- und Wartungskosten
Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind immer Sache des Vermieters. Entsprechende Ausgaben zählen daher nicht zu den Betriebskosten. Anders ist das bei Wartungskosten, zum Beispiel für einen Fahrstuhl. Diese sind Betriebskosten und müssen daher auch von Mietern gezahlt werden.
Hausmeister
Ausgaben für Hausmeister können als Betriebskosten umgelegt werden. Doch Vorsicht: Werden typische Hausmeisteraufgaben wie Gartenpflege oder Treppenhausreinigung einzeln abgerechnet, obwohl es einen Hausmeister gibt, muss nachgehakt werden. Sonst besteht die Gefahr der Doppelzahlung. Erledigt der Hausmeister Reparaturen, müssen entsprechende Abzüge gemacht werden.
Quelle: ntv.de, awi/dpa