Entschädigung

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Diskriminierte Bewerber können bis zu drei Bruttomonatsgehältern als Schmerzensgeld erhalten
24.07.2017 19:13

AGG-Hopper vor Gericht Bekommt der Bewerber Schadenersatz?

Wer nachweislich wegen seines Alters, Geschlechts, seiner Religion, Hautfarbe oder einer Behinderung als Bewerber abgelehnt wird, kann Entschädigung verlangen. Doch manch einer versucht auch, ein Geschäftsmodell aus dem Gleichbehandlungsgesetz zu machen.

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