Neues Gesetz im Bundestag Bei antisemitischen Straftaten wird künftig die Einbürgerung verweigert
24.06.2021, 14:57 Uhr
(Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)
Wer sich einer antisemitischen Straftat schuldig gemacht hat, kann künftig nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen.
Dies gilt unabhängig von der Höhe der Strafe, wie die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Vogt, der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag sagte. Die Neuregelung soll am frühen Freitagmorgen im Zuge einer Mammutsitzung des Bundestages ebenso wie weitere innen- und rechtspolitische Vorhaben der Koalition verabschiedet werden.
"Bei unserem Änderungsantrag geht es darum klarzustellen, dass Menschen, die wegen einer antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Tat verurteilt wurden, nicht eingebürgert werden", sagte Vogt. Das gelte unabhängig von der Höhe der Strafe. "Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen Hass und Hetze und Antisemitismus." Die SPD habe in den Verhandlungen mit der Union eine "praktikablen Lösung" durchgesetzt.
Das neue Gesetz regelt auch die so genannte Wiedergutmachungseinbürgerung. Dabei geht es darum, dass Nachfahren von NS-Verfolgten künftig die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen können, auch wenn sie aufgrund früherer Regelungen darauf keinen Anspruch hatten. "Das ist eine richtig gute und längst überfällige Regelung im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts", sagte Vogt.
Quelle: ntv.de, AFP