Verbraucher SEPA-Lastschrift - Einzugsermächtigungen gelten weiter
05.06.2012, 15:03 UhrBerlin (dpa/tmn) - Der Zahlungsverkehr in der Euro-Zone wird schrittweise vereinheitlicht. Bis zum 1. Februar 2014 soll der europäische Zahlungsraum SEPA (Single Euro Payments Area) errichtet werden. Was bedeutet das für Verbraucher?
In Vorbereitung auf den Stichtag werden ab dem 9. Juli neue Geschäftsbedingungen für Lastschriften eingeführt. Verbraucher können aber Ruhe bewahren, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Der Grund: Die bisherigen Einzugsermächtigungen gelten weiter und könnten als SEPA-Lastschrift genutzt werden, erklärt der Verband. Bankkunden müssten ihre erteilten Einzugsermächtigungen also nicht erneuern - die Umstellung übernehme die Bank. Der Zahlungsempfänger unterrichte den Kunden, wenn er auf das SEPA-Basislastschriftverfahren wechselt.
Auch das Widerspruchsrecht bleibe bestehen: Verbraucher könnten auch künftig einer Lastschriftabbuchung ohne Angaben von Gründen widersprechen. Die Bank werde dann den Betrag dem Kundenkonto wieder gutschreiben. Künftig gelte eine gesetzliche Widerspruchsfrist von acht Wochen. Bisher hatten Kunden dafür sechs Wochen Zeit.
Quelle: ntv.de, dpa