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Ausgangssperre bleibt Initiatoren von Verfassungsbeschwerde bedauern Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Initiatoren der am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnten Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangssperren im Zuge der sogenannten Bundesnotbremse haben die Entscheidung bedauert.

"Mit den Ausgangssperren bleibt eine Maßnahme mit schlechter grundrechtlicher Bilanz in Kraft", erklärte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer, am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber bleibe aber aufgefordert, "wirksamere Maßnahmen" gegen Corona-Infektionen zu ergreifen.

Deutschland sei damit "dem Ziel eines schlüssigen und wirksamen Gesamtkonzepts zur Bekämpfung der epidemischen Notlage nicht nähergekommen", fügte Buermeyer an. Statt der Ausgangssperren müsse die Politik vor allem Schritte ergreifen, um Ansteckungen im Arbeitsleben zu verhindern. Die GFF betonte zugleich, dass die Richter zunächst eine Folgenabwägung getroffen hätten, ohne über die Grundlagen der Verfassungsbeschwerde zu urteilen.

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(Foto: imago images/Hanno Bode)

Das Verfassungsgericht hatte am Mittwochabend im Eilverfahren entschieden, dass nächtliche Ausgangssperren zur Bekämpfung der Pandemie nicht offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen oder unverhältnismäßig sind. Im Rahmen einer vorläufigen Abwägung der Folgen entschieden die Richter, die Maßnahmen zunächst in Kraft zu lassen. Genaueres soll in einem sogenannten Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Quelle: ntv.de, AFP

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