Kurznachrichten

Fünf Personen, zwei Haushalte Kontaktbeschränkungen gelten auch an Ostern weiter

Auch nach der Rücknahme der umstrittenen Osterruhe-Regelung sollen private Treffen in den Bundesländern weiter nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt sein.

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(Foto: dpa)

Darauf wies die Bundesregierung anlässlich der Streichung der Osterruhe-Regel im Internet hin. Kinder bis 14 Jahre sind wie gehabt ausgenommen. Bei mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und sieben Tagen an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Land oder einer Region soll die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften beschränkt werden - auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person. Diese Kontaktbeschränkung wurde bereits am 3. März von Bund und Ländern beschlossen. Am Montag hatten sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Regeln bis 18. April verständigt.

Das zusätzliche Vorhaben, Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen zu machen, wurde wie von Bundeskanzlerin Angela Merkel  am Mittwoch angekündigt aus dem Beschluss vom Montag gestrichen.

Quelle: ntv.de

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