Kurznachrichten

Ehe homosexueller Paare Menschenrechtsgericht: Rumänien verletzt Rechte gleichgeschlechtlicher Paare

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird erstmals über staatliche Maßnahmen gegen den Klimawandel verhandelt.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird erstmals über staatliche Maßnahmen gegen den Klimawandel verhandelt.

(Foto: Violetta Kuhn/dpa)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wegen der Nicht-Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren verurteilt. Dass gleichgeschlechtliche Paare in dem südosteuropäischen EU-Mitgliedstaat nicht heiraten oder eine Partnerschaft eintragen dürften, verletze ihre Menschenrechte, urteilte das Gericht. Mit fünf zu zwei Stimmen sah das Straßburger Gericht Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, der sich auf das Privat- und Familienleben bezieht.

Bis Anfang der 2000er Jahre stand Homosexualität in Rumänien unter Strafe. Rechtlich erkennt das Land gleichgeschlechtliche Paare bis heute nicht an. 21 Paare waren 2019 und 2020 vor den EGMR gezogen, weil sie keinen Zugang zu den gleichen Rechten hatten wie heterosexuelle verheiratete Paare.

Keines der Argumente der Regierung gegen eine rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren wiege schwer genug, urteilte nun das Gericht. "Homosexuellen Partnerschaften die Anerkennung zu erlauben, würde die Institution der Ehe nicht beeinträchtigen, weil heterosexuelle Paare immer noch heiraten dürfen", erklärte der EGMR.

Der Gerichtshof erinnerte daran, dass alle EU-Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Rahmen schaffen sollten, der die Anerkennung und den Schutz gleichgeschlechtlicher Paare sicherstellt.

Quelle: ntv.de, AFP

Regionales
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen