Wirtschaft

Aktionär sucht Mitstreiter Bayer droht Sonderprüfung wegen Monsanto

Dem Bayer-Konzern droht neues Unheil.

Dem Bayer-Konzern droht neues Unheil.

(Foto: picture alliance / Oliver Berg/d)

Der Bayer-Konzern kommt nicht zur Ruhe. Der prominente Aktionär Christian Strenger verlangt wegen der umstrittenen Monsanto-Übernahme eine Sonderprüfung vor Gericht. Das Unternehmen habe die rechtlichen Risiken unterschätzt, kritisiert der Anteilseigner. Und das ist noch nicht alles.

Der Bayer-Anteilseigner Christian Strenger bereitet wegen der umstrittenen Übernahme des US-Konzerns Monsanto einen Antrag auf Sonderprüfung bei Gericht vor. Dies sagte Strenger der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er brauche dafür nach dem Aktiengesetz Mitstreiter, um insgesamt Anteile im Nennwert von 100.000 Euro hinter den Antrag zu bekommen - in diesem Fall etwa 40.000 Papiere. Einige Aktionäre hätten sich dem Plan schon angeschlossen. "Ich bin auf gutem Wege, habe aber die volle Zahl noch nicht erreicht", so Strenger.

Bayer hatte Monsanto für rund 63 Milliarden US-Dollar übernommen. Seitdem ist der Aktienkurs kräftig gefallen, in Amerika sind mehr als 18.000 Klagen eingegangen, in denen Schadenersatz wegen Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup von Monsanto geltend gemacht werden soll. Auf der Hauptversammlung wurde dem Vorstand die Entlastung verweigert. Strenger scheiterte dort laut dem Blatt mit einem Antrag auf Sonderprüfung, bekam aber Zustimmung von einem Viertel der Aktionäre.

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Er wirft Bayer laut Bericht vor, die rechtlichen Risiken unterschätzt zu haben. Unter anderem verweist er darauf, dass zwischen Bekanntgabe des Übernahmeplans im Jahr 2016 und dem Abschluss der Transaktion die Zahl der Glyphosat-Klagen sprunghaft gestiegen war. Das hätte "zu einer detaillierten Analyse der bei Monsanto vorhandenen Unterlagen" führen müssen. Außerdem kritisiere er, dass die Bayer-Aktionäre nicht in einer Hauptversammlung über eine Transaktion abstimmen konnten, welche den Konzern so fundamental verändere.

Ein Gericht kann laut Aktienrecht einen Sonderprüfer bestellen, "wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind". Strengers Stimme hat Gewicht: Er war Gründungsmitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex, leitete früher die Fondsgesellschaft DWS und hat Aufsichtsratserfahrung. Er setzte schon in der Vergangenheit erfolgreich mit Sonderprüfungsanträgen Unternehmen unter Druck.

Quelle: ntv.de, kpi/DJ/AFP

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