Gericht bremst Taxi-Konkurrenz Für Uber wird es eng
02.09.2014, 15:08 Uhr
Taxifahrer sind auf Uber nicht sonderlich gut zu sprechen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Start-Up Uber lehrt die Taxi-Zunft das Fürchten. Doch die wehrt sich gegen die hippe Konkurrenz auf althergebrachte Art. Sie pocht auf das vermeintlich verstaubte "Personenbeförderungsgesetz" – und hat damit Erfolg.
Was machen hübsche, hippe, junge Menschen wenn sie in der Stadt von A nach B wollen? Sie zücken ihr schickes Smartphone und finden per App einen Fahrer, der sie mit seinem Auto an den gewünschten Ort bringt. Dort erleben sie dann Aufregendes, Spannendes, Cooles.
So jedenfalls stellt es der Fahrdienst Uber dar. Motto: "Moving People". Nun könnte man einwenden, dass sich das Ganze im Grunde nicht vom Taxifahren unterscheidet. Nur dass das Ganze möglicherweise ungesetzlich ist.
Für die Behörden ist das Start-Up ein illegales gewerbliches Taxi-Angebot, das die für alle anderen geltenden Genehmigungs- und Sicherheitsregeln ignoriert. Uber argumentiert, die Fahrer würden im Gegensatz zu Taxis andere Menschen nur "nebenbei" befördern. Außerdem würden Bürokratie und Taxi-Lobby Innovationen behindern und sich gegen den Fortschritt stellen.
Zum Leidwesen von Uber sieht das nicht nur das Taxigewerbe anders, sondern auch das Frankfurter Landgericht. Die Richter verhängten eine einstweilige Verfügung. Damit darf das Unternehmen seine Dienste vorerst nicht mehr in Deutschland anbieten. Bisher ist Uber hierzulande in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf aktiv.
Die Firma verfügt über keinen eigenen Fuhrpark, sondern vermittelt Fahrten per Smartphone. Dazu nutzt der Kunde eine App und kann dort sehen, wie weit das nächste Auto entfernt ist. Die Fahrer nutzen ihren eigenen Wagen und arbeiten auf eigene Rechnung – und auf eigenes Risiko. Das ist für Kunden in der Regel billiger als ein Taxi.
Das klassische Taxigewerbe wehrt sich deshalb nach Kräften gegen die Konkurrenz aus dem Internet und schimpft über unlauteren Wettbewerb. Schließlich müssen Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein und eine Konzession besitzen, eine Gesundheitsprüfung ablegen und ihr Fahrzeug regelmäßig technisch untersuchen lassen. Uber verzichtet darauf und kann den Service deshalb billiger anbieten.
Hohe Strafen angedroht
Behörden und Gerichte in Deutschland folgen dieser Argumentation, auch wenn ein abschließendes Urteil noch aussteht. Derzeit deutet nichts darauf hin, dass sich Uber geschlagen gibt. "Der Uber-Betrieb läuft weiter, und wir werden weiter den Mitfahrzentralen-Dienst Uber Pop in Deutschland anbieten", sagte ein Sprecher des Unternehmens. Deutschland sei einer der am schnellsten wachsenden Märkte in Europa.
Schon bislang hatte der Fahrdienst-Vermittler jede einstweilige Verfügung und jedes Urteil in Deutschland ignoriert - und durchblicken lassen, dass Strafen für Fahrer im Fall der Fälle übernommen werden. Bei Verstößen droht dem Unternehmen nun allerdings eine Strafe von bis zu 250.000 Euro je Fahrt.
Eine schriftliche Interview-Anfrage von n-tv.de beantworte das Unternehmen nicht. Im Juli hatte Uber die geltenden gesetzlichen Regelungen als nicht mehr zeitgemäß kritisiert: Sie stammten aus einer Zeit, "als das Wort 'Smartphone' noch nicht einmal im Wörterbuch zu finden war", hieß es in einer Mitteilung.
Befürworter des Services verweisen häufig drauf, dass Uber sich nicht von etablierten Mitfahrzentralen unterscheide. Juristen widersprechen allerdings: Das Personenbeförderungsgesetz erlaubt Autofahrern, jemanden auch ohne behördliche Genehmigung gegen Entgelt mitzunehmen. Allerdings darf das nicht höher sein als die Betriebskosten der Fahrt. Das heißt konkret: Wenn sich der Mitfahrer an der Benzinrechnung beteiligt, ist das in Ordnung.
Trotz aller Probleme in Deutschland trauen Investoren Uber eine glänzende Zukunft zu. Das Unternehmen ist in mehr als 40 Ländern aktiv und wird derzeit mit 18 Milliarden US-Dollar bewertet – und damit etwa so hoch wie Lufthansa und Adidas zusammen. Bei so viel Hype klingen im Silicon Valley Begriffe wie Kündigungsschutz, Mindestlohn und Arbeitszeitregeln wohl ziemlich spießig und uncool.
Quelle: ntv.de