Stefan Ortseifens langer Schatten IKB muss Anleger entschädigen
13.12.2011, 13:25 Uhr
Stefan Ortseifen (Archivbild).
(Foto: picture alliance / dpa)
Es ist ein Urteil, dass Aktionäre der Mittelstandsbank IKB hoffen lässt: Die Düsseldorfer Bank, die zu Beginn der großen Finanzkrise ins Wanken geraten war, muss den Schaden ihrer Anteilseigner wiedergutmachen.
Die Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB muss ihre Aktionäre für deren Verluste in der Finanzkrise nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich entschädigen.

Im Jahr 2007, als die Krise ihren Lauf nahm, war vieles vom dem, was noch folgen sollte, für die meisten Beobachter überhaupt nicht vorstellbar.
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Die Bank habe ihre Engagements in US-Subprime-Papieren in einer Ad-hoc-Mitteilung kurz vor ihrem Beinahe-Zusammenbruch im Juli 2007 relativiert, obwohl sie deren Bedeutung für den Finanzmarkt durchaus erkannt hatte, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers die Entscheidung (Az.: XI ZR 51/10).
In der vorliegenden Sache muss der Anleger, der die IKB verklagt hatte, nun nur noch beweisen, dass er die Papiere ausdrücklich wegen der positiven Signale in der Mitteilung gekauft hatte. In Karlsruhe verwies der elfte Zivilsenat die Sache daher zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurück.
Die IKB war im Juli 2007 das erste deutsche Opfer der Krise geworden. Der Anleger hatte nach eigenen Angaben kurz nach den verharmlosenden Aussagen des damaligen Vorstandssprechers über die Lage der Bank IKB-Papiere für nahezu 24.000 Euro gekauft - und seinen Einsatz fast vollständig verloren.
Ortseifen hatte versichert, dass die Bank kaum von faulen Hypothekenpapieren in den USA betroffen sei. Tatsächlich stand sie damals schon am Rande des Ruins und musste wenige Tage später vor allem von ihrem Großaktionär, der staatlichen Förderbank KfW, massiv gestützt werden.
Ortseifen war wegen der irreführenden Angaben in der Ad-hoc-Mitteilung wegen Börsenkurs-Manipulation bereits .
Quelle: ntv.de, rts