Umstrittene Euro-Rettung Karlsruhe gibt EZB-Fall ab
07.02.2014, 16:57 UhrDas Bundesverfassungsgericht betritt im Streit über den Euro-Rettungskurs der EZB juristisches Neuland: Zum ersten Mal in der Geschichte der höchsten deutschen Instanz überlässt es eine Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof.

Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem "OMT-Progamm" ihre Kompetenzen überschritten hat.
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Das umstrittene Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) verstößt nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts womöglich gegen EU-Recht. Um die Zuständigkeiten in dieser brisanten Rechtsfrage zur wahren, legen die Karlsruher Richter den sogenannten OMT-Beschluss der EZB vom Sommer 2012 nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vor.
Für die Euro-Retter in Berlin und Brüssel verheißt die Einschätzung der Karlsruher Richter nichts Gutes: "Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein", schrieben die Karlsruher Richter. Der Fall erscheint den Verfassungsrichtern von solcher Tragweite, dass sie nicht selbst darüber entscheiden wollen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts wendet sich die höchste deutsche Instanz in Verfassungsfragen an den Europäischen Gerichtshof.
Nach Meinung der Karlsruher Richter hat die EZB bereits mit der Ankündigung, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern zu kaufen, ihre Kompetenzen überschritten. Beurteilen soll das aber nun der EuGH in Luxemburg. In Deutschland rief dieser Schritt umgehend Bedenken hervor: Euroskeptiker und Vertreter der Klägerseite warfen den Karlsruher Richtern umgehend vor, die Haushaltssouveränität der Bundesrepublik an Europa abzugeben.
Experten rechnen damit, dass der EuGH das Wertpapier-Kaufprogramm der EZB absegnen wird. Fachleute gehen davon aus, das die Euro-Retter mit dem in Aussicht gestellten Ankauf von Staatsanleihen letztlich die Wende in der Schuldenkrise eingeleitet hatten - und damit auch den deutschen Steuerzahler vor Schlimmeren bewahrten.
Im Sommer 2012 hatte EZB-Präsident Mario Draghi angekündigt, man wolle klammen Ländern kräftig unter die Arme greifen, wenn sich diese am Kapitalmarkt nur noch zu sehr hohen Zinsen finanzieren können. Dazu brachte die EZB das Programm "Outright Monetary Transactions" (OMT) an den Start. Es sieht vor, dass die EZB notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern aufkauft. Das Programm ist in dieser extremen Form bislang nirgends umgesetzt worden.
Allein die Zusage, via OMT den Euro notfalls mit unbegrenzten Mitteln zu stützen, reichte aus, eine Stabilisierung der Finanzmärkte herbeizuführen. So konnte das einstige Krisenland Irland mittlerweile den Rettungsschirm verlassen. Für andere Länder wie Spanien haben sich die zuvor extrem hohen Anleihenzinsen deutlich normalisiert.
Der EZB-Beschluss war insbesondere in Deutschland auf kritischen Gegenwind gestoßen: Den Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und das OMT-Programm hatten sich über 35.000 Bürger angeschlossen. Den OMT-Teil des Verfahrens setzte das Gericht nun aus und bat den EuGH um verbindliche Vorabentscheidungen. Ihr Urteil zu den verbleibenden Teilen wollen die Karlsruher Richter am 18. März verkünden. Eilanträge gegen den ESM hatten sie bereits abgewiesen, so dass hier der Weg vorgezeichnet ist.
"Gewichtige Gründe"
In begrenztem Umfang hatte die EZB bereits von Mai 2010 bis Anfang 2012 für mehr als 220 Milliarden Euro Anleihen der Krisenstaaten Griechenland, Portugal, Irland, Spanien sowie auch Italien aus dem Markt heraus gekauft. Dieses sogenannte SMP-Programm ist inzwischen längst eingestellt. Allerdings schlummern immer noch Anleihen dieser Länder in der Bilanz der EZB. Aus eigener Initiative kann die EZB nicht tätig werden. Sie muss auf einen entsprechenden Hilfsantrag eines Landes warten, das dann im Rahmen eines Hilfsprogramms unter den Euro-Rettungsschirm schlüpfen und dafür strenge Spar- und Reformauflagen erfüllen muss.
Auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht letztlich beim OMT-Programm nicht für zuständig erklärte, machte der Zweite Senat zugleich klar, dass er von einem Bruch des EU-Rechts ausgeht. Dafür sprächen "gewichtige Gründe": Mit dem OMT habe sich die EZB in die Wirtschaftspolitik der EU-Staaten eingeklinkt, ihr Mandat sei aber auf die Wahrung der Geldwertstabilität beschränkt. Zudem verstoße sie gegen das Verbot, die Etats der EU-Länder direkt zu finanzieren. Damit sei auch die Budgethoheit des Bundestages gefährdet, wonach allein das Parlament über den Einsatz deutscher Gelder entscheidet. Schließlich haftet auch Deutschland für die EZB-Bilanz.
Nach Auffassung der Karlsruher Richter "sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er (der OMT-Beschluss) über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt". Die EZB sei nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt. "Geht man - vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union - davon aus, dass der OMT-Beschluss als eigenständige und wirtschaftspolitische Maßnahme zu qualifizieren ist, so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung."
Ein Wink mit dem Zaunpfahl
Zugleich zeigten die Karlsruher Richter aber auch einen Weg auf, wie der EuGH die juristische Klemme lösen könnte. So könnte er den Beschluss des EZB-Rates so beschränken, dass ein Schuldenschnitt und der unbegrenzte Kauf von Anleihen einzelner EU-Länder ausgeschlossen wären. Im Ergebnis würde das OMT die Wirtschaftspolitik der EU-Staaten nur noch unterstützen.
O b der EuGH diesen Weg beschreitet, ist offen. Der Finanzmarktexperte des Centrums für Europäische Politik in Freiburg, Bert Van Roosebeke, sagte, beim EuGH werde das OMT-Programm größere Aussichten haben als in Karlsruhe. Von einem Freifahrtschein für die EZB wolle er aber nicht sprechen. Bis zu einem Urteil aus Luxemburg können gut 16 Monate vergehen.
Unruhe an den Börsen
Beim Europäischen Gerichtshof lag die Anfrage aus Karlsruhe zunächst nicht vor. Von der Ankündigung eines nationalen Gerichts bis zur Vorlage in Luxemburg dauere es erfahrungsgemäß Tage bis Monate, erläuterte die Pressestelle. Vergleichbare Verfahren beim EuGH, bei denen ein nationales Gericht um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht bittet, dauern in der Regel knapp 16 Monate. Für dringliche Fälle gibt es die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens, bei dem das Urteil meist nach vier bis sechs Monaten verkündet wird.
Die Finanzmärkte reagierten zunächst nervös auf die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts. Der Euro fiel nach Bekanntwerden der Mitteilung in einer ersten Reaktion um einen halben Cent auf 1,3551 Dollar zurück. Währungen, die als "sichere Häfen" gelten, legten zu. Sowohl der Schweizer Franken als auch der japanische Yen erhielten Auftrieb. Auch der europäische Leitindex EuroStoxx 50 rutschte ins Minus. Der deutsche Leitindex Dax verlor leicht. Die Reaktion war aber nur kurzfristiger Natur. Bereits wenige Minuten später bewegte sich der Euro wieder auf dem Vormittagsniveau. Auch der Dax erholte sich schnell.
Quelle: ntv.de, bad/dpa/rts