Wirtschaft

Wenn das Haus nicht pünktlich steht Regierung plant mehr Rechte für Bauherren

Baufirmen sollen künftig verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin der Immobilie machen können.

Baufirmen sollen künftig verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin der Immobilie machen können.

(Foto: imago/Westend61)

Das Dach fehlt, die Fenster werden nicht geliefert und die Treppe passt nicht: Wer ein Eigenheim baut, muss mit vielen Unwägbarkeiten rechnen – und finanziell gut abgesichert sein. Die Bundesregierung will die Rechte von Bauherren gegenüber Baufirmen nun stärken.

Die Bundesregierung will die Rechte von Bauherren und Handwerkern gegenüber Bauunternehmen deutlich stärken. Firmen sollen künftig privaten Bauherren detaillierte Baubeschreibungen aushändigen und verbindliche Angaben zur Zeit der Fertigstellung machen müssen. Außerdem sollen Verbraucher Bauverträge binnen 14 Tagen widerrufen können. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat bereits einen Referentenentwurf des geplanten Gesetzes an Länder und Verbände verschickt.

Das Verbraucherschutzministerium will mit dem Gesetz eine Reihe von Problemen angehen, die dazu führen, dass Bauherren, aber auch Handwerker aktuell beim Bau ein unverhältnismäßig hohes finanzielles Risiko eingehen müssen. Bei der Finanzierung ihres Eigenheims gehen viele oft bis an die Grenze des Machbaren - eine Kostensteigerung wegen verlängerter Bauzeit oder wegen eines geplatzten Förderkredits kann schnell zum Scheitern führen.

Detaillierte Baubeschreibung wird Pflicht

Im geplanten Gesetz soll es etwa eine Pflicht des Bauunternehmers geben, eine detaillierte Baubeschreibung zu liefern, mit Angaben zu Art und Umfang der Leistungen, zu Gebäudedaten und Raumplänen, eventuell auch zum Innenausbau bis hin zu Sanitärobjekten, Armaturen und Elektroanlage. In dieser Baubeschreibung muss die Firma auch angeben, wann sie fertig sein wird oder wie lange der Bau dauern wird. Verstößt sie dagegen, muss sie Schadenersatz zahlen, etwa für die dann länger fällige Miete.

Handwerker, die ohne es zu wissen mangelhaftes Baumaterial verwendet haben, sollen den Ausbau und den Einbau von neuem Material nicht mehr allein bezahlen müssen, sondern die Kosten an den Verkäufer des Materials abwälzen können. Der wiederum soll den Hersteller haftbar machen können.

"Wir möchten das wirtschaftliche Risiko für Häuslebauer und Handwerker begrenzen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber (SPD). "Häuslebauer und Bauunternehmen sind heute nicht auf gleicher Augenhöhe."

Bauen soll einfacher werden

Für das geplante Gesetz sollen laut Referentenentwurf Regelungen für Bauverträge, für Verbraucherbauverträge sowie Architekten- und Ingenieurverträge in das sogenannte Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingefügt werden. Die Bautechnik habe sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig weiterentwickelt, das Baurecht sei zu einer komplexen Spezialmaterie geworden, heißt es in dem Entwurf. Für den Verbraucher soll das Bauen mit dem geplanten Gesetz wieder einfacher und effektiver werden.

Kelber rät: "Private Bauherren sollten Verträge niemals ohne Beratung schließen." Derzeit gebe es "so gut wie keine" zwingenden Verbraucherschutzvorschriften. "Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern." Das Kabinett soll darüber Ende des Jahres beraten. Im Sommer 2016 soll es in Kraft treten. Danach soll noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten gelten.

Quelle: ntv.de, kpi/AFP

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