"Gesetze aus den 50er Jahren" Uber beschwert sich bei der EU-Kommission
15.07.2015, 13:30 Uhr
Der Taxidienst Uber wurde in mehreren Ländern bereits verboten. Auch auf dem deutschen Markt hat es Uber schwer.
(Foto: picture alliance / dpa)
Uber ist umstritten: Nach gewaltsamen Protesten gegen Fahrer hat der Taxidienst in Frankreich das Handtuch geworfen. In Deutschland will Uber aber nicht locker lassen und hat sich bei der EU beschwert - mit Erfolg. Brüssel schmettert die Beschwerde zumindest nicht ab.
Die Brüsseler EU-Kommission geht der Beschwerde des Fahrdienst-Vermittlers Uber gegen Deutschland nach. Die EU-Kommission hat von Deutschland genauere Informationen "zum deutschen Regulierungsrahmen bezüglich Taxis und Mietwagen mit Fahrern" verlangt, wie das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte. Ob es ein formelles Verfahren gegen Deutschland geben wird, ist noch nicht absehbar. Bei den meisten der sogenannten "Pilot"-Prozeduren kommt es laut EU-Kommission zu keinem offiziellen Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht.
Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler hatte sich bereits im Februar bei der EU-Kommission über Einschränkungen seines Geschäfts in Deutschland beschwert. Dabei ging es um die Angebote UberPop - hier bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-Anwendung Fahrdienste an - und UberBlack (Vermittlung von Chauffeursdiensten mit Mietwagen). UberPop wird derzeit in Deutschland nicht angeboten, UberBlack gibt es in Frankfurt und München.
Konkret nimmt Uber bei seiner Beschwerde das deutsche Personenbeförderungsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ins Visier - und deren Anwendung durch deutsche Gerichte und Behörden. Das Unternehmen sieht sich in einem unfairen Nachteil gegenüber Taxi-Anbietern. "Obwohl wir eine digitale Vermittlungsplattform sind, fallen wir unter Gesetze, die noch aus den 1950er Jahren stammen", beklagte ein Sprecher.
Quelle: ntv.de, jge/dpa