Gericht kippt Barabfindung VW soll MAN-Aktionären mehr zahlen
31.07.2015, 14:58 Uhr
VW übernahm 2013 die Mehrheit am LKW-Bauer MAN.
(Foto: REUTERS)
Die von Volkswagen im Zuge der MAN-Übernahme angebotene Barabfindung für die Minderheitsaktionäre ist nach Auffassung eines Gerichts zu niedrig. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, der Streit könnte noch eine Weile weitergehen.
MAN-Aktionäre sollen eine höhere Barabfindung bekommen, wenn sie ihre Anteilsscheine abtreten. Das entschied das Landgericht München im Spruchverfahren um die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung und des Ausgleichs im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MAN SE und der Tochtergesellschaft von Volkswagen. Der Beschluss ist jedoch nicht rechtskräftig. Die Parteien können Beschwerde einlegen.
Demnach sollen die Aktionäre, die ihre Anteilsscheine abgeben, eine Barabfindung von 90,29 Euro pro Anteilsschein bekommen, anstatt der von Volkswagen angebotenen 80,89 Euro. Der Ausgleich, also die sogenannte Garantiedividende für im Unternehmen verbleibende Aktionäre, soll hingegen bei 3,30 Euro brutto gleich bleiben.
Volkswagen erklärte zu dem Beschluss des Landgerichts schriftlich, dass die vereinbarten und den außenstehenden Aktionären angebotenen Abfindungs- und Ausgleichszahlungen durch Wirtschaftsprüfer umfassend geprüft und dann bestätigt worden seien. "Wir sind weiterhin überzeugt, dass die Bewertungsergebnisse angemessen sind, die dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu Grunde liegen. Über weitere Schritte werden wir entscheiden, wenn die schriftliche Begründung des Beschlusses vorliegt."
Angebot lag damals unter Börsenkurs
Zur Begründung erklärte die auf Spruchverfahren spezialisierte Handelskammer am Münchner Landgericht I, dass sie die vertraglich festgesetzte Barabfindung für "unangemessen" erachtet und sie daher erhöht habe. Zwar habe das Gericht die Planannahmen für die Zukunft der Gesellschaft als nachvollziehbar gesehen, jedoch korrigierte es bei der Abzinsung für künftig erzielte Überschüsse den angesetzten Risikozuschlag von 5,5 Prozent auf 5,0 Prozent.
Auf der Hauptversammlung der MAN SE im Juni 2013 hatten die MAN-Aktionäre dem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit VW zugestimmt. Da VW damals allerdings schon mehr als 75 Prozent der Stimmrechte inne hatte, war die Entscheidung eine reine Formalität. Auf dem Aktionärstreffen waren damals diverse Juristen, die ihrem Unmut über das Abfindungsangebot von 80,89 Euro je Aktie Luft machten, denn das Angebot lag unter dem damaligen Börsenkurs.
Entscheidung für VW "kein Beinbruch"
MAN-Vorstandschef Georg Pachta-Reyhofen erklärte auf der damaligen Hauptversammlung hingegen, die Ausgleichszahlungen seien "angemessen". Seit dem Pflichtangebot von Volkswagen im Jahr 2011 hätten sich die gesamtwirtschaftlichen und unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen deutlich geändert, sagte der Manager weiter. Damals zahlte Volkswagen pro Stammaktie 95 Euro.
"Die Entscheidung ist nur ein erstes Etappenziel, wenn es auch aus Sicht der klagenden Aktionäre in die richtige Richtung geht", stuft ein Analyst die Entscheidung des Landgerichts ein. "Bisher ist noch offen, ob VW den Betrag akzeptiert oder aber die MAN-Aktionäre weiter klagen", so der Analyst weiter.
Für den VW-Konzern sei die festgelegte Barabfindung "kein Beinbruch". Für den Automobilkonzern führte der Aufschlag im Vergleich zu den gebotenen 80,89 Euro je MAN-Aktie zu einer Mehrbelastung von rund 300 Millionen Euro. Für diesen Betrag habe VW zumindest zum Teil Rückstellungen gebildet.
Ein Blick auf die Aktie von MAN zeigt, dass sie die vergangenen Tage deutlich angezogen hat und am Freitag nun mit einem Plus von 1,8 Prozent bei 94,89 Euro handelt. Zu der möglichen Barabfindung von 90,29 Euro wurden noch Zinsen in Höhe von rund 1,85 Euro je Aktie kommen, so dass sich ein Betrag von 92,14 Euro je MAN-Aktie ergebe, so der Analyst. Der Aktienkurs suggeriere, dass an der Börse auf einen höheren Betrag gesetzt werde. Damit stünde in der Auseinandersetzung zwischen den MAN-Aktionären und VW eine weitere Runde an.
Quelle: ntv.de, mbo/DJ