Kommentar Das Glück der HRE-Aktionäre
06.10.2009, 12:44 UhrDie Aktionäre der Hypo Real Estate haben auf der Hauptversammlung so richtig auf die Pauke gehauen. Einen Grund dafür gibt es nicht - eigentlich müssten sie für die noble Geste des Staates und das Geschenk von 1,30 Euro pro Aktie sogar dankbar sein.

(Foto: picture-alliance/ dpa)
Es ist vollbracht: Die HRE gehört nun zu 100 Prozent dem Bund - oder besser gesagt, dem deutschen Steuerzahler. Er hält die angeschlagene Immobilienbank mit Garantien von rund 100 Milliarden Euro künstlich am Leben. Erst Ende August wurde bekannt, dass die HRE weitere sieben Milliarden benötigt, um überleben zu können.
Allein diese Zahlen verdeutlichen, wie es um die HRE ohne staatliche Eingriffe stehen würde. Sie wäre schlichtweg pleite und an den Börsen nicht einen einzigen Cent wert. Umso unverständlicher erscheinen da die lautstarken Proteste der verbliebenen Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung. Immerhin erhalten sie durch die noble Geste des Staates sogar ein Geschenk, das ihnen nur zusteht, weil die HRE eine Bank ist und wegen ihrer Systemrelevanz gerettet werden musste.
Verlustausschüttung für Aktionäre
Mit einer Abfindung von 1,30 Euro je Aktie sind die Aktionäre angesichts dessen noch gut bedient. Sie erhalten in gewisser Weise eine Verlustausschüttung, eine Art Anti-Dividende - finanziert vom Steuerzahler. Natürlich ist das für Anteilseigner, die Aktien der maroden Immobilienbank zu Kursen jenseits der 50-Euro-Marke gekauft haben, frustrierend. Aber eben doch besser als nichts.
Insgeheim hofften die Aktionäre selbst auf eine Gesundung der Bank unter der schützenden Hand des Staates - und dem damit verbundenen Kursanstieg der Aktien. Doch dieser spätere Gewinn, so er denn tatsächlich zustande kommt, sollte eher dem Staat zugute kommen.
Bei der Versammlung war oft von "kalter Enteignung" und "staatlicher Willkür" die Rede. Doch der Staat hat in diesem Fall nicht willkürlich gehandelt. Für die Stabilität des Finanzsystems war die Rettung der HRE unausweichlich. Und für eine geordnete Konsolidierung der Bank muss der Staat nun alleiniger Anteilseigner sein. Das ist er den Steuerzahlern schuldig.
Quelle: ntv.de