Verdächtiger trotz Indizien frei Mord an Frederike bleibt ungesühnt
22.05.2015, 10:23 Uhr
Der Mord an Frederike von Möhlmann vor fast 35 Jahren beschäftigt erneut Politik und Justiz.
(Foto: dpa)
Im November 1981 wird die 17-jährige Frederike vergewaltigt und ermordet. Ein Verdächtiger wird schnell ermittelt, aus Mangel an Beweisen aber freigesprochen. Nun belasten ihn neue DNA-Spuren. Doch der Polizei sind die Hände gebunden.
Hans von Möhlmann kämpft für die Gerechtigkeit. Fast 34 Jahre hat der 72-Jährige mit der Suche nach dem Mörder seiner Tochter verbracht. Frederike war 17 Jahre alt, als sie im November 1981 als Anhalterin in ein Auto stieg. Die Schülerin aus Hambühren (Niedersachsen) wurde in einem Wald in der Nähe ihres Heimatortes bei Celle vergewaltigt, erstochen und entsetzlich zugerichtet liegengelassen.
Vor kurzem sah es so aus, als könnte der Vater den Mörder seiner Tochter endlich gefunden haben. Experten des Landeskriminalamtes in Hannover hatten sich die alten Beweismittel mit neuen Untersuchungsmethoden noch einmal vorgenommen und DNA-Spuren gesichert, die einen 56-Jährigen stark belasten. Dieser Mann war bereits 1982 in dem Mordfall schuldig gesprochen worden. Allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und der Verdächtige wurde 1983 vom Landgericht Stade aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Ohne Geständnis keine Wiederaufnahme
Hier liegt das Problem: In Deutschland kann kein Verdächtiger nach einem rechtskräftigen Freispruch in der gleichen Sache noch einmal angeklagt werden - es sei denn, er gesteht die Tat. "Als ich aus dem Bericht des LKA erfahren habe, dass DNA gefunden wurde, habe ich geweint vor Erleichterung. Endlich hatte ich Gewissheit", erinnert sich der Vater des Opfers. Umso größer war sein Entsetzen, als er erfuhr, dass die entdeckten Beweismittel aufgrund des Freispruchs nicht ausreichen, um einen neuen Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter aufzurollen.
Der frühere Sozialarbeiter Hans von Möhlmann kämpft dennoch gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfram Schädler für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. "Ganz gleich, wie der Kampf ausgeht, wir müssen ihn für Frederike kämpfen", sagt Schädler. "Sie durfte ihr Leben nicht mehr führen, wohl aber ihr Täter." Und der Vater ergänzt: "Für mich ist es nicht zumutbar, dass er frei herumläuft. Ich habe Hoffnung, dass er noch hinter Gitter kommt."
Frederikes Vater und sein Anwalt haben eine Zivilklage auf Schadenersatz gegen den 56-Jährigen beim Landgericht Lüneburg eingereicht. Auf diesem Wege wollen sie auf den ungeklärten Mordfall aufmerksam machen und den Tatverdächtigen dazu auffordern, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Nicht nachvollziehbare Rechtslage
Der Rechtsanwalt des 56-Jährigen, Matthias Waldraff, hat beantragt, die Klage abzuweisen. Die Ansprüche seien verjährt. Der Freispruch seines Mandanten sei darüber hinaus unverändert gültig. "Wir dürfen ihn nicht sozial ächten", betont Waldraff und verweist darauf, dass es sich bei der DNA-Spur nur um einen neuen Verdacht handele. Ein Termin für die mündliche Verhandlung in dem Zivilverfahren steht noch nicht fest.
Unterdessen beschäftigt der Fall auch die niedersächsische Politik. Auf Initiative des CDU-Abgeordneten Thomas Adasch, der wie das Opfer aus Hambühren kommt, war der Mordfall in dieser Woche Thema im Justizausschusses des Landtags. Die CDU-Fraktion forderte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) dazu auf, die für viele Menschen nicht nachvollziehbare Rechtslage bei der nächsten Justizministerkonferenz zum Thema zu machen.
Die Ministerin sieht aber keinen Anlass für eine niedersächsische Gesetzesinitiative. "Das Grundgesetz verbietet grundsätzlich, Täter wegen derselben abgeurteilten Tat erneut zu verfolgen. Ich kann jedoch nachempfinden, wenn dies geltende Recht bei Angehörigen von Opfern die Grenzen des persönlich Erträglichen überschreitet", sagt Niewisch-Lennartz.
Quelle: ntv.de, dsi/dpa