Politik

"Zum Teufel mit der Gnade" Pussy Riot bitten nicht

Die drei Russinnen gelten schon jetzt als Märtyrerinnen - nicht nur in Russland, sondern weltweit.

Die drei Russinnen gelten schon jetzt als Märtyrerinnen - nicht nur in Russland, sondern weltweit.

(Foto: dpa)

Nach der Verurteilung zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft werden die drei Frauen der Punkband Pussy Riot den russischen Präsidenten Putin nicht um Gnade bitten. Stattdessen machen sie von ihrem Recht Gebrauch, in Berufung zu gehen. Beobachter rechnen ihnen große Chancen aus.

Die drei zu Haftstrafen verurteilten Musikerinnen der russischen Punkband Pussy Riot wollen kein Gnadengesuch bei Präsident Wladimir Putin einreichen. "Mit dieser Gnade sollen sie zum Teufel fahren", hätten die Frauen auf eine entsprechende Nachfrage ihrer Anwälte geantwortet, sagte Verteidiger Nikolai Polosow. Er werde jedoch gegen das Urteil in Berufung gehen.

Die 22-jährige Nadeschda Tolokonnikowa, die 24-jährige Maria Alechina und die 30-jährige Jekaterina Samuzewitsch waren am Freitag des "Rowdytums" aus religiösem Hass schuldig erklärt und zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Sie hatten im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein sogenanntes Punkgebet gegen Putin aufgeführt. Nach Ansicht von Beobachtern könnte die Strafe in einem Berufungsverfahren reduziert werden.

Kasparow drohen fünf Jahre

Unterdessen drohen dem Kremlkritiker Garri Kasparow bis zu fünf Jahre Lagerhaft, weil er einem Polizisten bei einer Demonstration in Moskau gebissen haben soll. Der frühere Schachweltmeister wurde von der Polizei vernommen, nachdem er wegen seiner Teilnahme an der für Pussy Riot vorübergehend festgenommen worden war.

Kasparow sagte nach seinem Verhör in einem Moskauer Polizeikommissariat, die Polizisten hätten zugesagt, ein von ihm überreichtes Video an den örtlichen Untersuchungsausschuss weiterzuleiten. Dieser müsse dann entscheiden, ob Ermittlungen aufgenommen würden. Die Nachrichtenagentur Interfax zitierte Kasparow mit den Worten: "Ich möchte diesen Polizisten sehen. Zu sagen, ich hätte jemanden gebissen, das ist Wahnsinn!"

Ein Gericht in St. Petersburg will nach eigenen Angaben zudem bis zum Ende der Woche über die Zulassung einer Klage gegen die US-Sängerin Madonna befinden. Die Klage wurde von russischen Aktivisten eingereicht, nachdem Madonna bei einem Konzert in der Stadt für die Rechte Homosexueller geworben hatte. In St. Petersburg war im Februar ein Gesetz in Kraft getreten, das ein öffentliches Eintreten für Homosexualität und Pädophilie verbietet.

Quelle: ntv.de, AFP

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