Kurznachrichten

Keine volle Freiheit zur Religionsausübung Islam ist in Deutschland rechtlich nicht gleichgestellt

In Deutschland ist bei der rechtlichen Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft nach Experteneinschätzung noch viel zu tun. In den vergangenen Jahren habe es zwar einige Fortschritte gegeben, aber islamische Religionsgemeinschaften seien noch längst nicht mit anderen gleichgestellt, sagte die Islamwissenschaftlerin Riem Spielhaus.

Sie hat gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Martin Herzog für die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung ein Gutachten zu dem Thema erstellt. Darin beklagen sie, es gebe derzeit nicht überall die volle Freiheit zur islamischen Religionsausübung. Einige Bundesländer seien zwar mit Übergangslösungen, Modellprojekten und neuen rechtlichen Regelungen vorangegangen.

In fast allen Ländern gebe es beispielsweise islamischen Religionsunterricht. Mehr als die Hälfte der Länder biete - nach islamischem Ritus - Erdbestattungen ohne Sarg an. Mehrere Länder hätten auch Lehrstühle und Studiengänge für islamische Theologie eingerichtet. Es gebe einige feste Kommunikationsgremien zwischen dem Staat und islamischen Organisationen, zum Teil sogar Verträge zwischen beiden Seiten, etwa in Hamburg und Bremen.

Bislang habe aber noch keiner der großen islamischen Verbände den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt.

Quelle: ntv.de, dpa

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