Kurznachrichten

Mützenpflicht für Männer Pilot klagt wegen Diskriminierung gegen Lufthansa

Streit um die Dienstkleidungsvereinbarung der Lufthansa: Pilotinnen dürfen mit Rücksicht auf ihre Frisuren frei entscheiden, ob sie im Öffentlichkeitsbereich von Flughäfen eine Mütze tragen. Männer nicht, sie müssen. Ein Pilot sieht darin eine Diskriminierung seines Geschlechts und klagte durch alle Instanzen. Nun muss am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG)in Erfurt entscheiden.

Vor dem Arbeitsgericht Köln hatte der Pilot noch Recht bekommen. Es gebe weder einen "sachlichen Grund" für die Ungleichbehandlung, noch sei die Mützenpflicht für Männer eine "unverzichtbare Voraussetzung", um den Pilotenberuf auszuüben, entschieden die Richter damals.

Das Landesarbeitsgericht hob dieses Urteil zugunsten der Lufthansa auf. Begründung: Die Kleiderordnung sei unterschiedlich, weil die Geschlechter es auch sind. Die Dienstbekleidung für Frauen habe auch ihre Besonderheiten. Dass sie Röcke tragen dürften, Piloten aber nicht, sei auch keine Diskriminierung der Männer. Piloten würden durch die Mützenpflicht deshalb nicht benachteiligt, sondern lediglich "anders" als Frauen behandelt. Zudem sei die "vollständige Gleichmacherei in allen Lebensbereichen" nicht Aufgabe des Gesetzes.

Wie der BAG entscheiden wird, ist offen. Für die beiden Richterinnen und den Richter im 1. Senat gilt aber unabhängig von deren Geschlecht die "Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht" von 1954. Demnach besteht die Dienstkleidung am BAG aus "einer Amtsrobe und einem Barett". Rücksicht auf Frisuren nimmt die Anordnung nicht.

Quelle: ntv.de, AFP

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