Nach Polizei-Ermittlungen Niederländer Joost Klein von ESC-Finale ausgeschlossen
11.05.2024, 12:24 Uhr Artikel anhören
Noch bevor das große ESC-Finale in Malmö steigt, ist alles vorbei für Joost Klein. Der Sänger, der die Niederlande vertritt, darf nicht antreten. Hintergrund ist ein Vorfall mit einer Mitarbeiterin des Produktionsteams. Damit gehen nur 25 Nationen an den Start.
Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist offiziell vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) mit. Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Zusammenhang mit einem Zwischenfall nach dem Halbfinal-Auftritt Kleins am Donnerstagabend.
Die schwedische Polizei habe die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall untersucht, hieß es weiter. Während die juristische Aufarbeitung ihren Lauf nehme, wäre es für den 26-Jährigen nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen, so die EBU.
"Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren", hieß es in dem Statement. "Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und sind bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet."
Am Freitag nahm der Musiker bereits nicht an den zwei Durchlaufproben für das große Finale teil. Grund dafür waren laut einer EBU-Mitteilung vom Freitag Untersuchungen eines Falls, die den niederländischen Künstler betreffen. Worum es sich dabei handelte, wurde nicht bekannt gemacht. Bei der ersten Durchlaufprobe des Finales war Klein zwar erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song "Europapa" probte er jedoch nicht. Die EBU beschloss wenig später, den Sänger auch während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs nicht auftreten zu lassen. Bei dieser stimmen regelgemäß die Jurys aller Teilnehmerländer ab.
Die niederländische Rundfunkgesellschaft AVROTROS, die Klein aus mehr als 600 Kandidaten für die Niederlande ausgewählt hatte, zeigte sich geschockt über die EBU-Entscheidung. Auf der Plattform X bezeichnete die Organisation die Disqualifikation als "unverhältnismäßig". "Wir bereuen das zutiefst und werden später darauf zurückkommen." Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest im schwedischen Malmö wird heute Abend nun mit 25 teilnehmenden Nationen veranstaltet.
Quelle: ntv.de, fzö/dpa