Unterhaltung

Dsching Dsching Dschinghis Khan Ralph Siegel siegt vor Gericht

Noch immer unvergessen: Dschinghis Khan.

Noch immer unvergessen: Dschinghis Khan.

(Foto: picture alliance / Istvan Bajzat)

Songs wie "Dschinghis Khan" oder "Moskau" kennt noch heute jedes Kind. Dabei haben sie bereits über 40 Jahre auf dem Buckel. Rund um die Erfolgsformation Dschinghis Khan gab es schon viel Streit, zuletzt auch um das Logo der Band. In dieser Frage entscheidet Komponist Ralph Siegel nun einen Prozess für sich.

Es kann nur einen Dschinghis Khan geben: In einem Streit um das Logo der Band hat sich Komponist und Produzent Ralph Siegel gegen den früheren Leadsänger Wolfgang Heichel durchgesetzt, der ebenfalls als Dschinghis Khan auftritt. Siegel als dem maßgeblichen Produzenten und Schöpfer stehe ein "Unternehmenskennzeichenrecht" an Dschinghis Khan zu, teilte das Landgericht München mit.

Heichel wiederum scheiterte mit einer Gegenklage, mit der er Siegel Dschinghis-Khan-Auftritte im deutschen Fernsehen verbieten lassen wollte. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch nicht, sodass der Streit in die zweite Instanz gehen könnte. "Wir werden zuerst das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob wir Berufung einlegen werden", erklärte Heichels Anwältin.

Der Sänger ist seit 2017 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Inhaber des Logos eingetragen. Laut Urteil verließ Heichel 2014 die Band nach "Unstimmigkeiten" und tritt seither selbst als Dschinghis Khan auf, vor allem in Osteuropa.

Sonnenuntergang, Adler, Gebirge

Siegel reagierte erfreut auf die Entscheidung: "Ich freue mich, dass mir nach drei Jahren endlich wieder das gehört, was ich erfunden habe", erklärte er. "Ich habe Dschinghis Khan vor 40 Jahren erfunden, vom ersten Song, vom ersten Kostüm, vom ersten Choreografie-Schritt an."

Der Vater von Dschinghis Khan ist und bleibt jedoch Ralph Siegel.

Der Vater von Dschinghis Khan ist und bleibt jedoch Ralph Siegel.

(Foto: picture alliance / zb)

Der Komponist argumentierte vor Gericht, dass ihm als Gründer und Chefkomponist die Rechte an Dschinghis Khan zustünden - inklusive des Band-Logos mit Sonnenuntergang und fliegendem Adler vor einer Gebirgslandschaft, das er entworfen hatte. Laut Gericht sind Siegels Rechte nicht erloschen, nur weil die Band zwischenzeitlich nicht mehr existierte.

Die Gruppe Dschinghis Khan war 1979 von Ralph Siegel zusammengestellt worden. Mit ihrem allerersten Song, der heißt wie die Gruppe selbst, nahm sie im selben Jahr am Eurovision Song Contest teil, wo sie den vierten Platz belegte. Es folgten weitere Hits wie "Rom", "Hadschi Halef Omar" oder "Loreley". Doch vor allem "Moskau" können neben "Dschinghis Khan" viele Menschen noch heute mitsingen.

Quelle: ntv.de, vpr/dpa

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