Leiche im Lokal vergraben Angeklagter Koch wird freigesprochen
31.08.2016, 17:02 Uhr
Der Koch, der einen Schutzgelderpresser im Gerangel tötete, wird freigesprochen.
(Foto: dpa)
Mehrfach wird ein Restaurantbetreiber von einem Schutzgelderpresser zur Kasse gebeten. Als er wieder Geld fordert, sieht der Betreiber schließlich rot. In einer Rangelei erschießt er den 49-Jährigen. Das Gericht bewertet die Tat nun als Notwehr.
Im Prozess um eine Leiche im Fußboden eines Hamburger Lokals ist der angeklagte Koch überraschend freigesprochen worden. Der Betreiber eines Restaurants im Hamburger Stadtteil St. Georg hatte im vergangenen September einen 49-jährigen Schutzgelderpresser erschossen und die Leiche in einer Grube im Nebenraum des Lokals unter Baumaterial versteckt. Später verlegte er im gesamten Lokal einen neuen Fußboden, um seine Tat zu tarnen.
Der 52 Jahre alte Koch hatte im Prozess gestanden, den angeblichen Schutzgelderpresser mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Zuvor sollte der Koch seit 2014 immer wieder Geld an den Mann zahlen. Insgesamt sollen es rund 25.000 Euro gewesen sein. Auch am Abend der Tat habe der Mann Geld gefordert, so der Koch in seiner Aussage. Dann legte der Erpresser eine Waffe auf den Tisch und deutete an, dass der 52-Jährige ja seine hübsche Tochter arbeiten schicken könne. Daraufhin sah der Angeklagte rot und ging auf den Erpresser los. In der Rangelei fiel dann der tödliche Schuss.
Das Gericht ging von einer Notfallsituation aus. Der Vorsitzende Richter betonte allerdings, dass die Tat an der Grenze dessen sei, was als Notwehr gerade noch erlaubt werde. Außerdem bezeichnete er die Beseitigung der Leiche als "unwürdig", berichtete der NDR. Die Angehörigen des Getöteten reagierten empört auf den Freispruch. Einige schlugen mit Fäusten gegen eine Trennscheibe und beschimpften den Angeklagten als "Mörder". Auch im Flur kam es nach der Urteilsverkündung zu Tumulten, so dass die Polizei einschreiten musste.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung des Verteidigers. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert. Zwar sei die Tat eine "Kurzschlussreaktion" gewesen, aber keine Notwehr, so die Argumentation der Gegenseite.
Quelle: ntv.de, kpi