Internetführerschein notwendigExperte: Social-Media-Verbot sollte nur der Grundstein sein
Von Max Patzig
Die EU will ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche auf den Weg bringen. Das ist sinnvoll, sagt ein Experte. Er ist aber der Meinung, dass es nicht dabei bleiben sollte: Jugendliche müssen fähig sein, die Plattformen korrekt zu nutzen.
Die Europäische Union will Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sozialen Netzwerken einschränken. Wer jünger als 13 Jahre ist, soll nach Vorstellung der EU-Kommission kein Social Media nutzen dürfen. Ab diesem Alter geht das dann in limitierter Form: Die Eltern können reglementieren, welche Apps wie lange genutzt werden dürfen. Sie verwalten auch die Accounts der Teenager. Die Plattformen müssen zudem ihren Algorithmus anpassen und süchtig machende Faktoren entfernen. Erst ab einem Alter von 15 Jahren sollen Jugendliche ein eigenes Nutzerkonto erstellen können. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte die Pläne am Mittag vor. Experten sehen gleichermaßen Chancen und Risiken.
"Gerade dieses zweistufige System ergibt Sinn", beurteilt Medienpädagoge Björn Friedrich vom SIN - Studio im Netz e.V. im Gespräch mit ntv.de den EU-Entwurf. "Das ist ein ganz guter Kompromiss, um diesem Dilemma zu entkommen, in das man sich in Australien hineinmanövriert hat." Dort dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren soziale Netzwerke nicht nutzen. Seit der Einführung umgehen viele Betroffene die Altersüberprüfung auf einfachem Weg. Das Social-Media-Verbot in Down Under ist quasi gescheitert.
Den Plänen zufolge sollen die Altersgrenzen europaweit gelten. Einzelne Mitgliedsstaaten könnten also nicht vom EU-Kurs abweichen. "Überraschend" findet Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung, dass die Altersgrenze neben sozialen Netzwerken auch Online-Spiele, KI-Chatbots und App-Stores betreffen soll. Bei Games sollen Eltern zudem keine Möglichkeit haben, ihren Kindern schon vorzeitig Zugang zu erlauben.
Noch ist unklar, welche Apps genau als soziale Netzwerke betrachtet werden. Außer Frage stehen etwa Tiktok, Instagram, Snapchat und Facebook. Pädagoge Friedrich würde auch Whatsapp inkludieren. "Wie bei Instagram und Facebook kann ich jetzt auch dort einen Kanal abonnieren und einer Influencerin oder einem Influencer oder Einrichtungen und Popstars folgen und erhalte da die Informationen." Es sei fraglich, ob das "alles jugendfrei oder auch kindgerecht ist". Und für eine weitere Anwendung, die in Australien ausgenommen war, spricht sich Friedrich aus: "Youtube hat insgesamt schon viele Funktionen, die auch Social-Media-ähnlich sind. 'Youtube Shorts' beispielsweise funktionieren wie Tiktok", erklärt der Experte.
Verbot allein nicht zielführend
Der Medienpädagoge findet die Diskussion um ein Verbot zu einseitig und gibt zu bedenken, dass es weitere Maßnahmen brauche, um Jugendliche auf das Internet vorzubereiten. "Es hilft nichts, ab einem gewissen Alter zu sagen: Jetzt darfst du rein", sagt Friedrich. "Im Vorfeld muss Bildung stattfinden." Der Münchner zieht Vergleiche zum Führerschein und zum Seepferdchen, das einen zum Fahren eines Autos oder aber zum Schwimmen berechtigt. "Wenn ich die Prüfung bestanden habe, dann darf ich das. Also das ist nicht nur vom Alter abhängig, sondern eben auch von der Fähigkeit." Man müsse darüber sprechen, ob es ein Fach "Medienbildung" in der Schule geben soll, fordert der Experte.
Er erinnert an die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung, die Unicef auch im digitalen Raum betont. "Das Recht auf Schutz wäre mit diesen Maßnahmen gut erfüllt", konstatiert Friedrich. "Aber bei Förderung und Beteiligung stellen sich Fragen. Zum einen, inwiefern werden die Kinder und Jugendlichen einbezogen in solche Prozesse? Also wie sind sie hier miteinbezogen und gehört worden. Zum anderen betrifft es die Medienkompetenzförderung und Medienpädagogik. Und da ist es leider so, dass im deutschen Bildungssystem das allermeiste Geld in die Schulen fließt und nur ein bisschen in außerschulische Angebote." Gerade Medienbildung und Medienpädagogik werde "leider nur zu sehr geringen Anteilen" gefördert. Dies müsse angepasst werden.
Medienrechtler Dreyer sieht zudem das Recht auf Teilhabe in Gefahr. "Zur Absicherung der jüngeren Nutzerinnen und Nutzer müssen sämtliche Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Angeboten ihr Alter nachweisen. Das ist eine Maßnahme, die die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern betreffen würde", erklärt er. "Wenn nur bestimmte Einzelfunktionen der Angebote aus Jugendschutzsicht das Problem sind, dann rechtfertigt das nicht eine Altersgrenze für das Gesamtangebot."
"Wichtiger Fortschritt"
Die EU habe die Komplexität der Thematik erkannt, sagt Kathrin Karsay, Assistenzprofessorin für Unterhaltungsforschung am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien. "Der stufenweise Ansatz mit Fokus auf sicherem Design, elterlicher Einbindung und schrittweise mehr Autonomie stellt einen wichtigen Fortschritt gegenüber einer reinen Verbotsdebatte dar", sagt Karsay. "Ein vollständiges Verbot für Jugendliche würde das Problem fälschlicherweise als Verhaltensproblem junger Menschen darstellen und damit die Verantwortung der Plattformunternehmen außer Acht lassen."
Dass Facebook, Tiktok, Instagram und Co. ihre Algorithmen anpassen müssen, um die unfreiwillig exzessive Nutzung der Apps zu verhindern, beschreibt Karsay als "positiv". Genauso, dass Jugendliche die Empfehlungssysteme selbst beeinflussen können sollen.
"Wenn alle im Konzept vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen auch umgesetzt werden, lässt sich die Altersverifikation praktisch nicht umgehen", ist Marian Margraf, Professor für Informationssicherheit an der Technischen Universität Berlin, überzeugt. "Zu den Sicherheitsmaßnahmen zählen etwa die Nutzung von Hardwaresicherheitsankern auf Smartphones und die Ableitung des Alters aus einer sicheren Identifizierungslösung wie der Online-Ausweisfunktion." Er gibt jedoch zu bedenken, dass es weiterhin möglich sei, dass Erwachsene ihre Geräte wie Smartphones, Tablets oder Computer einfach zur Verfügung stellen könnten. Auch sei möglich, dass sie die Altersverifikation der Kinder mit ihrem eigenen Ausweis manipulieren.
Problem mit dem Sorgerecht
Medienrechtler Dreyer sieht ein weiteres, essenzielles Problem: Über die Altersverifikation wird tatsächlich nur das Alter abgefragt. "Es gibt kein elektronisches Verfahren zum Nachweis der Personensorgeberechtigung", moniert er. "Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf." Quasi jeder Erwachsene mit Ausweis könnte sich somit als Elternteil eines Kindes ausgeben und die Grenzen der Social-Media-Nutzung festlegen.
Der Rechtsexperte kommt weiterhin zu dem Schluss, dass die EU sich ins eigene Fleisch schneiden könnte. Die Union strebt nämlich perspektivisch eigene soziale Netzwerke an. "Wenn bisherige Social-Media- und Videosharing-Anbieter alte Accounts ohne Altersprüfung weiterführen dürfen, ist das ein erheblicher Nachteil für neue Anbieter, die sämtliche Nutzeraccounts altersüberprüfen müssten", sagt Dreyer. "Das ist eine starke Bevorteilung der jetzigen großen Plattformen und als Markteingriff - insbesondere auch mit Blick auf die von der EU erwünschte digitale Souveränität - nicht zu unterschätzen."