Urteil wird rechtskräftig Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision
17.03.2014, 10:46 Uhr
Insassen der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech spielen auf dem Gelände der JVA Fußball.
(Foto: dpa)
Noch vor Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Hoeneß-Urteil teilt die Staatsanwaltschaft mit, sie verzichte darauf, Revision einzulegen. Bald nach Ostern wird der mittlerweile zurückgetretene FC-Bayern-Boss damit seine Haftstrafe antreten müssen.
Die Staatsanwaltschaft geht gegen die Verurteilung des ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß nicht in Revision. Da auch Hoeneß auf Rechtsmittel verzichtet hatte, wird das Urteil von dreieinhalb Jahren Haft damit rechtskräftig. Im Fall einer Revision hätte der Bundesgerichtshof den Urteilsspruch prüfen müssen.
"Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen", heißt es in einer Mitteilung der Anklagebehörde.
"Das Gericht ist zwar hinter unserem Antrag zurückgeblieben, hat aber vertretbare Erwägungen angestellt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Die Rechtslage ist so, dass eine Revision nur dann vorgesehen ist, wenn das Urteil in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Schuld steht. Das ist aber nicht der Fall. Die Begründung des Urteils ist in sich plausibel."
Nach Ostern ins Gefängnis
Der Sprecher sagte weiter, in etwa vier Wochen sei mit der schriftlichen Urteilsbegründung zu rechnen. "Dann werden wir die Vollstreckung einleiten." Etwa zwei Wochen dauere es dann in der Regel, bis der Verurteilte seine Haftstrafe antreten muss. In Hoeneß' Fall wäre es dann nach Ostern so weit. "Es hängt aber alles davon ab, wie schnell wir die Akten bekommen", betonte der Sprecher. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.
Das Landgericht München II hatte Hoeneß am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert, die Verteidigung plädierte auf Einstellung des Verfahrens oder eine Bewährungsstrafe.
Die Kernfrage bleibt ungeklärt
Nach dem Urteil hatten beide Seiten, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, eine Woche Zeit, sich zu überlegen, ob sie in Revision gehen wollen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung am vergangenen Donnerstag hatte Hoeneß' Anwalt Hanns W. Feigen erklärt, sein Mandant werde "natürlich" vor den Bundesgerichtshof ziehen. Tags darauf teilte Hoeneß allerdings mit, er akzeptiere das Urteil und werde auf Rechtsmittel verzichten.
Durch den Verzicht auf Revision bleibt höchstrichterlich ungeklärt, ob eine unvollständige Selbstanzeige als "verunglückt", aber dennoch wirksam anzusehen ist. Im Hoeneß-Prozess hatte die Verteidigung durchaus eingeräumt, dass die Selbstanzeige unvollständig war. Sie argumentierte aber, Hoeneß' Steuer-Geständnis vom 17. Januar 2013 sei als wirksam anzusehen. Der Richter folge dieser Einschätzung nicht.
Quelle: ntv.de, hvo/dpa/AFP/sid