Nach Kontakt mit Infiziertem Quarantäne gilt auch für Geimpfte
16.03.2021, 15:12 Uhr
Gegen die verordnete Quarantäne von 14 Tagen zogen die Geimpften vor Gericht.
(Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)
Weil die Tochter mit dem Coronavirus infiziert ist, soll ein Ärzte-Ehepaar aus der Pfalz in Quarantäne bleiben - obwohl es bereits geimpft ist. Mit einem Eilantrag geht es gegen die Regelung vor. Das Gericht lehnt diesen jedoch ab.
Bereits gegen das Coronavirus geimpfte Menschen müssen sich laut einem Urteil bei Ansteckung eines Haushaltsmitglieds trotzdem zwei Wochen lang isolieren. Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße lehnte einen Eilantrag eines Ärzte-Ehepaars aus der Vorderpfalz gegen die Dauer der Isolierung ab, wie es mitteilte. Die Tochter des Ehepaars hatte sich mit Corona infiziert.
Beide Ehepartner arbeiten als Allgemeinmediziner und wurden im Januar und Februar mit dem Biontech-Vakzin geimpft. Anfang März wurde die Tochter positiv getestet und isoliert sich seitdem in der oberen Etage des Hauses der Familie. Vier Tage nach dem Test schickte der Rhein-Pfalz-Kreis den Ärzten eine Bescheinigung über die Dauer ihrer Quarantäne als Kontaktpersonen. Diese sollte 14 Tage dauern.
Dagegen zogen die beiden vor Gericht. Sie machten unter Berufung auf eine israelische Studie geltend, dass sie schon geimpft seien und darum keine Krankheitserreger mehr übertragen könnten. Zudem seien ein PCR-Test und zwei Schnelltests bei ihnen negativ ausgefallen.
Das Gericht folgte der Argumentation aber nicht. Noch lägen keine ausreichenden Belege dafür vor, dass Geimpfte nicht infektiös erkrankten, teilte es mit. Sie zählten als Kontaktpersonen ersten Grades weiter zu den Ansteckungsverdächtigen. Das Robert-Koch-Institut spreche sich wegen der Zunahme von besorgniserregenden Mutanten derzeit dafür aus, die Quarantänezeit nicht durch einen negativen Test zu verkürzen.
Seit Beginn der Impfkampagne im Dezember haben in Israel mehr als vier Millionen Menschen beide Dosen des Biontech/Pfizer-Vakzins erhalten. Bereits Geimpfte dürfen wieder am öffentlichen Leben teilnehmen, etwa Restaurants, Bars und Cafés besuchen. Beim Einlass müssen sie einen sogenannten grünen Pass vorweisen, der ihre vollständige Immunisierung gegen das Coronavirus belegt.
Quelle: ntv.de, chf/AFP