Panorama

Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht Mollath feiert juristischen Erfolg

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Gustl Mollath hat Grund zur Freude.

(Foto: dpa)

Wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit wurde Gustl Mollath sieben Jahre in der Psychiatrie eingesperrt. Nun stellen sich Deutschlands höchste Richter auf seine Seite - und werfen ihren beteiligten Kollegen in Bayern und Bamberg mangelhafte Arbeit vor.

Sieben Jahre saß Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Die gerichtlichen Entscheidungen, die für seine fortdauernde Unterbringung als Grundlage dienten, wurden jetzt von Deutschlands höchsten Richtern aufgehoben.  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einer Verfassungsbeschwerde  Mollaths statt. Die Beschwerde sei "offensichtlich begründet", hieß es.

Die Zweite Kammer des Zweiten Senats rügte die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth sowie des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011. "Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (...) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (...)." Die Sache werde deshalb zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.

Schlampige Arbeit

Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung der Beschlüsse wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht - "denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person". Die Karlsruher Richter warfen ihren beteiligten Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. "Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen."

Mollaths Anwalt übte in einer ersten Reaktion scharfe Kritik an der bayerischen Justiz sowie an Ministerin Beate Merk (CSU). Die Richter in Bayern hätten Mollath mit "unverantwortlicher Leichtfertigkeit" in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit "stupendem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten", warf Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack ihnen vor. Dies sei auch eine "Ohrfeige" für Merk, sagte der Anwalt: Die Politikerin habe zu lange an den unhaltbaren Unterbringungsentscheidungen festgehalten. Sie habe verfassungsblind und inhuman Menschenrechtsverstöße der bayerischen Justiz ignoriert.

Opposition verteilt "Ohrfeigen"

Auch die Landtags-Opposition nutzte die Entscheidung, um Justizministern Merk scharf anzugreifen: SPD, Freie Wähler und Grüne sprachen von einer "schallenden Ohrfeige" oder "Klatsche" für die Ministerin.  "Die Staatsanwaltschaft hat mit Wissen der vorgesetzten Justizministerin immer wieder die Fortdauer der Unterbringung beantragt und Herrn Mollath als gefährlichen Irren abgestempelt. Damit hat Beate Merk sogar gegen die Verfassung verstoßen. Sie hat die Freiheitsrechte eines Bürgers mit Füßen getreten", kritisierte SPD-Fraktionsvize Inge Aures. Es sei an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, dass Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Ministerin nicht längst gefeuert habe.

Grünen-Fraktionschef Martin Runge bezeichnet das Urteil als "eine Ohrfeige für bayerische Gerichte und Staatsanwaltschaften und eine Schande für die Ministerin." Mollath sei in seinen Grundrechten verletzt worden.

Von 2006 bis 2013 eingesperrt

Mollath war 2006 nach von ihm bestrittenen Angriffen auf seine Ex-Frau in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. In dem Verfahren hatte er auch über Schwarzgeldgeschäfte seiner bei der HypoVereinsbank als Bankberaterin arbeitenden Frau in Millionenhöhe berichtet, was das Gericht als paranoid bewertete. Inzwischen steht fest, dass die Aussagen im Kern stimmten.

2011 hatte dann das Landgericht Bayreuth die Verlängerung der Unterbringung mit der Begründung angeordnet, es sei zu erwarten, dass Mollath in Freiheit weitere Straftaten begehen werde. Das Oberlandesgericht Bamberg schloss sich dieser Einschätzung an.

Quelle: ntv.de, dsi/dpa/AFP

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