Erschießung eines schwarzen Teenagers Todesschütze nicht wegen Mordes verurteilt
16.02.2014, 05:28 Uhr
Es war ein Prozess, der die USA bewegte. Ein schwarzer Teenager wurde erschossen, weil er zu laut Musik hörte. Doch das Gericht konnte sich zu keinem Urteil in der Mordanklage durchringen. Viele Menschen sind irritiert.
Überraschender Ausgang im Prozess wegen Todesschüs sen auf einen schwarzen Teenager im US-Bundesstaat Florida: Auch nach dreitätiger Beratung konnten sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil im Mordvorwurf gegen den weißen Angeklagten Michael Dunn einigen. Allerdings wurde der 47-Jährige in Jacksonville wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilt. Das Strafmaß, das erst später verkündet wird, könnte nach Angaben von US-Medien bis zu 75 Jahren Haft betragen.
Kommentatoren im US-Fernsehen äußerten sich in ersten Reaktionen irritiert. Der Fall hatte landesweites Aufsehen erregt, weil auch von möglichen rassistischen Beweggründen die Rede war. Er weckt Erinnerungen an George Zimmerman, der ebenfalls in Florida den schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin erschossen hatte und später freigesprochen wurde - was zu Protesten im ganzen Land auslöste.
Dunn hatte im November 2012 neben einem Auto geparkt, in dem der schwarze Jugendliche Jordan Davis mit drei Freunden saß. Nach einem Streit über die Musik der Teenager feuerte Dunn acht Schüsse auf den Wagen und tötete den 17 Jahre alten Davis. Dann fuhr er mit seiner Freundin davon; am Tag nach der Tat wurde er verhaftet.
Weiterer Prozess möglich
In dem Prozess hatte sich Dunn auf Notwehr berufen. Davis habe ihn verbal bedroht und eine Waffe in der Hand gehalten. In dem Prozess konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass der Teenager eine Waffe hatte.
Die Staatsanwaltschaft könnte allerdings zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Prozess wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Mordes (first degree murder) anstrengen. Zur Verurteilung wegen dreifachen nicht vorsätzlichen Mordversuchs (second degree murder) kommt noch eine weitere Verurteilung wegen der Schüsse auf das Auto hinzu.
Quelle: ntv.de, wne/dpa