Politik

"Holocaust-Leugner" genannt AfD-Mitglied Gedeon scheitert mit Klage

AfD-Politiker Gedeon steht auch parteiintern in der Kritik.

AfD-Politiker Gedeon steht auch parteiintern in der Kritik.

(Foto: picture alliance / Christoph Sch)

Der wegen Antisemitismus-Vorwürfen auch parteiintern umstrittene AfD-Politiker Wolfgang Gedeon darf "Holocaust-Leugner" genannt werden: Vor dem Landgericht Berlin scheitert der 70-Jährige mit einer Unterlassungsklage. Für den Zentralrat der Juden ist das ein Erfolg.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, darf den AfD-Politiker Wolfgang Gedeon als "Holocaust-Leugner" bezeichnen. In seinem Urteil bewertete das Landgericht Berlin dies als zulässige Meinungsäußerung. Schuster erklärte: "In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr."

Schuster hatte dem 70-jährigen Gedeon mit Blick auf dessen Buchveröffentlichungen vorgeworfen, den Völkermord der Nazis an den Juden zu relativieren und zu bagatellisieren. Gedeon verlor damit seine Klage auf Unterlassung gegen Schuster. Der fraktionslose Abgeordnete im Stuttgarter Landtag hatte zuletzt betont, dass er den Holocaust nicht leugne, sondern verurteile.

Das Gericht stellte dazu fest, Gedeon habe beispielsweise "die Opferzahlen oder die Einstufung der Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten als Menschheitsverbrechen in Abgrenzung zu Kriegsverbrechen in Frage gestellt". Die Bezeichnung "Holocaust-Leugner" sei kein fest definierter Begriff. Nach Ansicht des Gerichts ist "die Einschätzung, ob die Infragestellung einzelner Aspekte der Judenvernichtung bereits ein Leugnen des Holocaust darstelle oder nicht", durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung geschützt.

Gedeon spricht von "Hetz-Kampagne"

Nach eigener Darstellung hatte Gedeon deshalb gegen Schuster geklagt, weil er die Bezeichnung "Holocaust-Leugner" als ungerechtfertigten Vorwurf empfand und die Leugnung des Völkermordes der Nazis an den Juden eine Straftat sei. "Das Urteil erstaunt", meinte er nun. Er warf dem Gericht eine "Sonderbehandlung" Schusters vor. Nun wolle er die schriftliche Begründung abwarten und dann entscheiden, ob er gegen das Urteil vorgehe.

Gedeon hatte von einer "Hetz-Kampagne" in Politik und Medien sowie von Falschdarstellungen gegen sich gesprochen. Der Politiker steht auch parteiintern in der Kritik. Deshalb musste Gedeon 2016 die AfD-Fraktion im Landtag verlassen. Er arbeitet seither als Einzelabgeordneter. Ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn war Ende Dezember vor dem AfD-Landesschiedsgericht in Baden-Württemberg gescheitert. Die Partei hatte dies mit einem Mangel an Beweisen gegen Gedeon begründet.

Quelle: ntv.de, hny/dpa/AFP

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