Autor zurück in Deutschland Akhanli erhält Polizeischutz
20.10.2017, 14:28 Uhr
Dogan Akhanli und Oberbürgemeisterin Henriette Reker auf der Pressekonferenz in Köln.
(Foto: dpa)
Die Odyssee des Dogan Akhanli ist vorbei: Nach zweimonatigem Zwangsaufenthalt in Spanien befindet sich der Schriftsteller seit gestern wieder in Deutschland. Doch auch hier scheint er nicht sicher vor dem langen Arm des türkischen Präsidenten.
Der türkischstämmige Schriftsteller Dogan Akhanli steht wegen des Zwischenfalls auf dem Düsseldorfer Flughafen ab sofort unter Polizeischutz. Es habe eine Besprechung mit der Polizei über die Sicherheit Akhanlis stattgefunden, sagte Akhanlis Anwalt Ilias Uyar vor Journalisten in Köln. "Er gilt jetzt als gefährdete Person."
Akhanli war am Donnerstagabend bei seiner Rückkehr nach Deutschland in der Ankunftshalle des Düsseldorfer Flughafens von einem mutmaßlichen Anhänger des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "Vaterlandsverräter" beschimpft und bedroht worden. Der Mann "hat keine Meinung geäußert, er hat mich bedroht", sagte der Autor in Köln.
Der 60-Jährige war am 19. August während eines Urlaubs in Andalusien festgenommen worden - aufgrund einer sogenannten Red Notice bei der internationalen Polizeiorganisation Interpol im Auftrag der Türkei. Einen Tag später kam er unter Auflagen frei, durfte Spanien aber zunächst nicht verlassen. Am Freitag vergangener Woche beschloss die spanische Regierung, ihn nicht auszuliefern.
Sein Anwalt warf den deutschen Behörden vor, den Autor nicht rechtzeitig über die Bemühungen der Türkei informiert zu haben. "Das ist unterblieben, und das ist ein großes Versäumnis", kritisierte er. Dies gelte umso mehr, da Akhanli deutscher Staatsbürger sei. Es sei verwunderlich, dass EU-Staaten noch immer juristisch mit der Türkei zusammenarbeiteten. "Die Türkei ist kein Rechtsstaat. Es gibt keine unabhängige Justiz in der Türkei", betonte Uyar. Richter und Staatsanwälte schauten auf das, was Präsident Recep Tayyip Erdogan von ihnen erwarte. "Die europäischen Staaten müssen die Haftbefehle aussetzen oder nicht vollstrecken."
Quelle: ntv.de, chr/AFP/dpa