Politik

Wer zahlt für Ausbau der Windenergie? Altmaier will eine Überbrückung

Altmaier wirbt für die Energiewende.

Altmaier wirbt für die Energiewende.

(Foto: dpa)

Die Bürger sollen Schadenersatzzahlungen für Verzögerungen beim Ausbau der Offshore-Windenergie über den Strompreis mitbezahlen. Selbst die Bundesregierung ist sich uneins über die geplante Regelung - und es stellt sich die Frage, ob das juristisch wasserdicht ist. Umweltminister Altmaier spricht von einer Überbrückungsregelung.

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat die geplanten Haftungsregelungen bei Anbindungsproblemen für Offshore-Windparks auf See verteidigt. "Es geht nicht darum, dass Risiken sozialisiert werden - es geht darum, dass Risiken überbrückt werden", sagte Altmaier im Deutschlandradio Kultur. Er reagierte damit auf den Vorwurf, die Kosten für eine fehlende Netzanbindung würden über die Stromrechnung auf die Bürger abgewälzt.

Die Überbrückungsregelung soll demnach für die ersten Monate gelten, wenn es Probleme geben sollte, die nicht der Netzbetreiber zu verantworten hat. "Was dann aber gezahlt wird, wird anschließend von der Höchstförderungsdauer wieder abgezogen", versicherte der CDU-Politiker. Er sei überzeugt, dass das Kabinett die Regelung am kommenden Mittwoch wie geplant verabschiede.

Die Verbraucherzentrale hatte juristische Bedenken gegen die Abwälzung der Millionenkosten auf die Stromverbraucher angemeldet. "Mit großer Sorge verfolgen wir die geplante Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und die dort vorgesehene Einführung neuer Haftungsregelungen für die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen", heißt es in einem Schreiben des Vorstands der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen, an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Verbraucher sollten haften, obwohl sie keine Einflussmöglichkeiten auf Schadensabwendung oder -minderung hätten, heißt es in dem Schreiben.

Gewinne werden eingestrichen, Verluste aufgeteilt

Billen sagte, die Fehler der Finanzkrise dürften nicht wiederholt werden. Auch bei den geplanten Regelungen der Offshore-Haftung werde wieder das Prinzip angewandt, dass Gewinne der Netz- und Windparkbetreiber privatisiert und die Risiken sozialisiert werden sollen, kritisierte er. Er forderte Leutheusser-Schnarrenberger auf, das geplante Gesetz noch einmal gründlich zu überprüfen. Die Regelung erwecke den Eindruck eines "Vertrages zulasten Dritter", der im deutschen Recht nicht erlaubt sei. Es dürfe keine Entscheidung im Hauruck-Verfahren geben, sagte Billen.

Auch in der Bundesregierung ist ein Streit über die Abwälzung der Kosten entbrannt, Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) lehnt den gemeinsamen Entwurf von Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) in seiner jetzigen Form ab. Ob das Kabinett den Entwurf am 29. August verabschieden kann, ist unklar. Aigner sieht große Kostenrisiken, Experten rechnen wegen der aktuellen Verzögerungen mit dreistelligen Millionenbeträgen pro Jahr.

Der Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur, Stephan Kohler, warb für die Haftungsregelung. "Für unseren regenerativen Mix brauchen wir Offshore-Kraftwerke", sagte Kohler. In Nord- und Ostsee gebe es mit mehr als 4000 Stunden pro Jahr einen deutlich höheren Ertrag als an Land. Die unklare Schadenshaftung führe aber bisher dazu, dass der Ausbau nicht im nötigen Tempo stattfinde. "Deshalb ist die Regelung sehr wichtig und wir brauchen sie schnell."

Quelle: ntv.de, jog/rts/dpa

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