Plädoyer im NSU-Prozess André E. ist Nazi "mit Haut und Haaren"
08.05.2018, 12:04 Uhr
Der Verteidiger bezeichnet André E. als "Nationalsozialist, der mit Haut und mit Haaren zu seiner politischen Überzeugung steht."
(Foto: picture alliance / Tobias Hase/d)
André E. soll ein enges Verhältnis zu dem NSU-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gehabt haben. In München sitzt er wegen Beihilfe auf der Anklagebank. Sein Verteidiger fordert in seinem Plädoyer, E. dürfe nicht für seine Gesinnung vorverurteilt werden.
Im NSU-Prozess hat der Verteidiger des Mitangeklagten André E. seinen Mandanten als bekennenden Rechtsextremisten bezeichnet. "Unser Mandant ist Nationalsozialist, der mit Haut und mit Haaren zu seiner politischen Überzeugung steht", sagte Rechtsanwalt Herbert Hedrich zu Beginn seines Plädoyers vor dem Oberlandesgericht München.
E. ist wie Beate Zschäpe einer der fünf Angeklagten und soll dem "Nationalistischen Untergrund" über Jahre hinweg bei der Tarnung geholfen haben. Hedrich sagte, er verteidige nicht die Gesinnung seines Mandanten und versuche auch nicht, die Taten des NSU zu rechtfertigen. Seine Aufgabe sei es aber, E. "gegen die gegen ihn gemachten Vorwürfe zu verteidigen".
Für die meisten Prozessbeteiligten scheine dagegen schon die politische Gesinnung "als Tatausweis ausreichend zu sein". Die Bundesanwaltschaft hat zwölf Jahre Haft für E. beantragt, auch wegen Beihilfe zum Bombenanschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln. E. soll damals das Wohnmobil gemietet haben, mit dem die Täter nach Köln fuhren. Zudem habe er Zschäpe nach dem Auffliegen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" und dem Anzünden ihrer Unterkunft in Zwickau mit frischer Kleidung versorgt und bei der Flucht geholfen.
Den Termin für die Plädoyers für André E. hatte das Gericht mit dessen Ehefrau abgestimmt, die als Angeklagten-Beistand neben ihm Platz nehmen wollte. Die Ehefrau soll eng mit Beate Zschäpe befreundet gewesen sein und sie regelmäßig mit ihren Kindern in der Zwickauer Fluchtwohnung besucht haben. Im NSU-Prozess stehen nach André E. noch die Schlussvorträge von zwei weiteren Angeklagten und die der drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe aus.
Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige soll eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrunds" gewesen sein und deshalb als Mittäterin bei sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven. Ihre beiden Wunschverteidiger verlangten eine Gefängnisstrafe von maximal zehn Jahren.
Quelle: ntv.de, fzö/dpa