Feldmann muss vor Gericht Anklage gegen Frankfurter OB in AWO-Affäre zugelassen
30.05.2022, 15:04 Uhr
Feldmann muss sich in der AWO-Affäre vor Gericht verantworten.
(Foto: dpa)
Er soll seiner damaligen Freundin einen lukrativen Posten in einer Kita verschafft haben. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann vor, der Arbeiterwohlfahrt wohlwollende Behandlung im Gegenzug für Spenden in Aussicht gestellt haben. Mit den Vorwürfen befasst sich nun ein Gericht.
Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann muss wegen des Verdachts der Vorteilsannahme vor Gericht. Wie das Frankfurter Landgericht mitteilte, wurde eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Termine wurden allerdings noch nicht bestimmt.
Die Staatsanwaltschaft hatte im März Anklage gegen den 63-Jährigen im Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen und überhöhte Gehälter bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erhoben. Feldmanns damalige Lebensgefährtin und spätere Ehefrau soll als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita zu viel Geld erhalten haben. Die Anklage wirft Feldmann vor, dass dieses Arbeitsverhältnis ab 2014 aufgrund seiner Stellung als Oberbürgermeister geschlossen worden sei.
Im Wahlkampf 2018 soll die Frankfurter AWO Feldmann durch die Einwerbung von Spenden unterstützt haben. Als Gegenleistung sei er mit der damaligen Verantwortlichen des Kreisverbands stillschweigend übereingekommen, die Interessen der AWO Frankfurt bei seiner Amtsführung "wohlwollend" zu berücksichtigen. Die Verfahren gegen Feldmanns frühere Frau, von der er mittlerweile getrennt ist, sowie gegen AWO-Verantwortliche wurden laut Staatsanwaltschaft abgetrennt.
Erst am Mittwoch hatte Feldmann Rücktrittsforderungen nach mehreren öffentlichen Fehltritten erneut zurückgewiesen. Er will lediglich bis zum Ende der Sommerpause größtenteils auf repräsentative öffentliche Termine verzichten. Seiner Partei bot er nach Rücktrittsforderungen auch aus dem SPD-Stadtverband an, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Mehrere Fraktionen im Frankfurter Römer drohten an, notfalls ein Abwahlverfahren gegen den Oberbürgermeister einzuleiten. Allerdings sind die Hürden dafür hoch.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP