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"Frage von Gleichberechtigung" Bundesjustizministerin will Frauen besser vor Spanner-Aufnahmen schützen

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Das sogenannte Catcalling bezeichnet unerwünschte, verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum.

Das sogenannte Catcalling bezeichnet unerwünschte, verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum.

(Foto: picture alliance / empics)

Um Frauen besser vor unerwünschten Aufnahmen und sexistischen Bemerkungen zu schützen, will Bundesjustizministerin Hubig das Strafrecht reformieren. Sexuelle Übergriffe sollen auch ohne körperliche Berührung strafbar werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um gegen heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen vorzugehen. "Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer. Auch das ist eine Frage von Gleichberechtigung", sagte Hubig der "Rheinischen Post". Viele inakzeptable Übergriffe stünden bereits nach heutigem Recht unter Strafe, die Ministerin wolle Gesetzeslücken schließen.

Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde derzeit geprüft, wie man digitalen Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend regeln könne. "Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen - für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt", sagte Hubig.

Petition nach Voyeur-Vorfall einer Joggerin

Die Justizminister der Bundesländer wollen noch im November beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte. Hintergrund ist auch der Fall einer jungen Kölnerin, deren Po beim Joggen ungewollt von einem Mann gefilmt wurde. Als die Betroffene eine Anzeige aufgeben wollte, sei ihr mitgeteilt worden, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei - weil die Joggerin bekleidet und im öffentlichen Raum unterwegs war. Die Frau rief danach zur Petition "Voyeur-Aufnahmen strafbar machen" auf.

"Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht", sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach der "Rheinischen Post". Dies setze die falschen Prioritäten in der Rechtsordnung und zeige, dass das deutsche Sexualstrafrecht eine Generalüberholung brauche.

Filmen unter den Rock bereits im Strafgesetzbuch

Limbach sagte im August, der Fall "legt auch nach meinem Empfinden eine Lücke in unserem Strafrecht schonungslos offen". Die Lösung sieht der Minister nach damaligen Angaben im Paragrafen 184 k des Strafgesetzbuches. Dort sei auch schon das sogenannte Upskirting - das Filmen unter den Rock - unter Strafe gestellt worden.

Es dürfe für die Strafbarkeit eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung keinen Unterschied machen, ob Haut oder Stoff im Bild sei und wie gut sich eine Frau gegen Video- oder Fotoaufnahmen schütze, erklärte Limbach seinen Antrag. "Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit muss niemand hinnehmen. Wir haben als Staat die Verantwortung, Frauen und junge Mädchen vor so etwas zu schützen, indem sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar sind", sagte Limbach. Die Justizministerkonferenz solle dieses klare Zeichen setzen, mahnte der NRW-Justizminister.

Das sogenannte Catcalling bezeichnet unerwünschte, verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum. Es ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Eine strafrechtliche Ahndung kann juristisch je nach Aussage zwar im Einzelfall erfolgen - beispielsweise aufgrund herabwürdigender Aussagen - was in der Praxis jedoch mit hohen Hürden verbunden ist.

Quelle: ntv.de, bho/AFP/dpa

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