Guttenberg und Ufos Bundestag muss die Unterlagen herausgeben
25.06.2015, 16:24 Uhr
"KTO" hat sich ein weiteres Mal ein neues Image verpasst - Jetzt: Nature.
(Foto: picture alliance / dpa)
In der Denkfabrik des Bundestages - dem Wissenschaftlichen Dienst - entstehen im Auftrag der Abgeordneten unzählige Gutachten. So geheim, wie die bisher waren, bleiben sie nicht. Das hat mit einem ehemaligen Verteidigungsminister zu tun - und mit Ufos.
Der Bundestag muss Unterlagen zur Plagiatsaffäre um den früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg herausgeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Ein Journalist der Tageszeitung "Die Welt" hatte die Herausgabe von Ausarbeitungen gefordert, die Guttenberg als CSU-Abgeordneter beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestellt hatte. Später verwendete er sie für seine Doktorarbeit. Der Journalist berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das jedem Bürger Zugang zu amtlichen Unterlagen gewährt.
Der Bundestag lehnte dies ab. Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes dienten der geschützten parlamentarischen Tätigkeit der Abgeordneten und unterlägen nicht dem IFG. Das sahen die Bundesrichter anders: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes müssen auf Anfrage grundsätzlich herausgegeben werden. Es gelten die gleichen Maßstäbe wie bei anderen Verwaltungen.
Nach Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe hatte die Universität Bayreuth Guttenberg den Doktortitel aberkannt. Sie sah es als erwiesen an, dass der CSU-Politiker seine juristische Arbeit in zahlreichen Passagen abgeschrieben und vorsätzlich getäuscht habe. Guttenberg trat anschließend als Verteidigungsminister zurück und gab auch sein Bundestagsmandat auf.
Der Bundestag hatte sich gegen die Herausgabe der Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes gesperrt. Anwalt Gernot Lehr sah die Gefahr eines "öffentlichen Rechtfertigungsdrucks" für die Abgeordneten aufziehen. Ein Parlamentarier müsse Fragen stellen können, ohne dass er dafür später öffentlich kritisiert werden könne, argumentierte er. Nicht nur die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sondern auch deren Vorbereitung müsse geschützt werden. Die Experten des Wissenschaftlichen Dienstes erstellen in zehn Fachabteilungen Gutachten zu allen möglichen Themen und liefern den Politikern so eine Grundlage für ihre Arbeit.
Nachforschungen zu Ufos
In einem zweiten Fall ging es am Bundesverwaltungsgericht um ein Ufo-Dossier, das eine CDU-Abgeordnete bei der Denkfabrik des Bundestages bestellt hatte. Thema: "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen." Auch das wird ein interessierter Bürger jetzt lesen können.
In der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der Bundestag noch Recht bekommen. Diese Urteile hoben die Bundesverwaltungsrichter nun auf.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa