Politik

Ärger im Stadtrat Der NPD muss man nicht die Hand geben

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(Foto: imago/Müller-Stauffenberg)

In Thüringen mag ein SPD-Bürgermeister zwei NPD-Stadträten die Hand nicht reichen. Die rechtsextreme Partei klagt - vergeblich.

Für Gerd Grüner war es "ein politisches Statement", wahrscheinlich das öffentlichkeitswirksamste, das ihm in seiner Laufbahn bisher gelungen ist. Seit 2006 ist der SPD-Politiker Bürgermeister von Greiz, einer 21.000-Einwohner-Stadt in Thüringen. Eigentlich verrichtete Grüner seine Arbeit bisher jenseits der regionalen Aufmerksamkeits-Grenze - bis er sich nach den Kommunalwahlen im Mai weigerte, zwei neu gewählten NPD-Stadträten bei deren Verpflichtung einen Monat später die Hand zu geben.

Seitdem steht Grüner im Rampenlicht. Denn die NPD stellte einen Strafantrag gegen den Sozialdemokraten - wegen des Vorwurfs der Ehrverletzung. Doch das Verwaltungsgericht Gera entschied an diesem Mittwoch, dass der Greizer Bürgermeister den beiden NPD-Männern David Köckert und Frank Dietze den Handschlag verweigern durfte.

Der Handschlag habe nur symbolischen Charakter, ein Rechtsanspruch bestehe nicht, entschied das Gericht. Die Geraer Richter begründeten ihr Urteil damit, dass durch den unterlassenen Händedruck ein Stadtrat keinerlei rechtliche Nachteile erleide und sich nichts an seinem Status ändere.

Die rechtsextreme Partei hatte dies anders gesehen. Aus ihrer Sicht hatte Grüner gegen Paragraf 24 Absatz 2 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung verstoßen. Darin heißt es: "Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten."

"Ich muss diesen Leuten nicht die Hand geben"

Grüner sagte vor dem Urteil der "Ostthüringer Zeitung": "Ich muss diesen Leuten nicht die Hand geben." Die Kommunalordnung zwinge ihn nicht zu körperlichem Kontakt. "Und sollte mich jemand zwingen wollen, dann werde ich mich durch alle Instanzen dagegen wehren."

Tatsächlich bleibt ihm das nun erspart. Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt in Greiz hatte in einem Schreiben vorab bereits erklärt, der entsprechende Paragraf stelle keine Verpflichtung zum körperlichen Kontakt da. Darin sei zwar bestimmt, "dass die Gemeinderatsmitglieder durch Handschlag zu verpflichten sind. Es ist aber ausreichend, wenn die Gemeinderäte ausdrücklich durch schriftliche oder mündliche Erklärung ihre Verpflichtung zur gewissenhaften Amtsführung kundtun und annehmen." Heißt: Niemand ist verpflichtet, einen anderen anzufassen. Die NPD-Politiker sind auch ohne Handschlag Stadträte.

Einen ähnlichen Fall gab es im vergangenen Jahre bereits - ebenfalls in Thüringen. Bei der Konstituierung des neuen Stadtrates in Eisenach verweigerte Linken-Oberbürgermeisterin Katja Wolf drei NPD-Leuten den Händedruck. Die Klage der NPD wurde im November 2014 abgelehnt.

Quelle: ntv.de, mit dpa

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