Internetdaten rekonstruiert Edathy wird wegen Kinderpornos angeklagt
17.07.2014, 09:25 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Hannover klagt SPD-Politiker Sebastian Edathy wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos an. Trotz seines angeblich gestohlenen Laptops scheinen die Ermittler genug Material zu haben.
Dem ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy soll wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen den 44-Jährigen. Die Anklageschrift soll am Vormittag an das zuständige Gericht gehen. Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst aber keine Stellungnahme abgeben.
Die Anklage soll auf Links zu kinderpornografischen Internetseiten basieren, die die Ermittler in einer Sicherungskopie eines verschwundenen Laptops von Edathy gefunden hatten. Der SPD-Politiker hatte den Computer aus dem Bundestag im Februar als gestohlen gemeldet. Die Verbindungsdaten machen es den Ermittlern aber auch im Nachhinein möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.
Edathy, der die Vorwürfe bestreitet, hatte im Februar sein Bundestagsmandat niedergelegt. Kurz danach waren Wohnung und Büros Edathys in Niedersachsen und in Berlin durchsucht und Beweismaterial sichergestellt worden. Er war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotosets gekauft haben. Darauf sollen unbekleidete Kinder im Alter zwischen 9 und 14 Jahren zu sehen gewesen sein.
Haftstrafe bis zu zwei Jahren möglich
Edathy wirft der Staatsanwaltschaft Hannover vor, bei den Ermittlungen seine Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Außerdem beklagt er, dass die Ermittler Details der Vorwürfe an die Öffentlichkeit gegeben und damit seinen Ruf zerstört hätten. Der genaue Aufenthaltsort des früheren Bundestagabgeordneten ist unklar, laut Medienberichten soll er sich in Südeuropa aufhalten.
Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium soll unter anderem die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den Ermittlungen gewarnt wurde.
Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann laut Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Die gerichtliche Zuständigkeit in dem Fall liegt wegen Edathys Wohnort im niedersächsischen Rehburg-Loccum im Landkreis Nienburg beim dortigen Amtsgericht oder beim Landgericht Verden. Die Richter müssen nun entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen Edathy kommt.
Im Zuge der Affäre war Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich zurückgetreten. Der CSU-Politiker hatte noch als Bundesinnenminister den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. Gegen Friedrich wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats aufgenommen.
Quelle: ntv.de, nsc/dpa