Regierung ändert Aufenthaltsgesetz Einfacher bleiben, einfacher abschieben
03.12.2014, 16:15 UhrWer sich gut integriert, darf schneller auf ein Bleiberecht hoffen. Wer straffällig wird, soll leichter abgeschoben werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Regierung vor. Er enthält auch eine Neuerung: den Ausreisegewahrsam.
Bleiberecht für die einen, Abschiebung für die anderen: Die Bundesregierung hat umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz auf den Weg gebracht. Ausländer, die bislang nur geduldet sind, sich aber gut integriert haben, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, längerfristig in Deutschland zu bleiben.

Vor allem die Bedingungen der Abschiebung sorgen immer wieder für scharfe Kritik - hier die Unterkunft für das Flughafenasylverfahren im brandenburgischen Schönefeld.
(Foto: picture alliance / dpa)
Auf der anderen Seite will die Regierung dafür sorgen, dass kriminelle Ausländer, aber auch andere Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung einfacher abgeschoben und mit Wiedereinreisesperren belegt werden können. Das Kabinett beschloss dazu einen Gesetzentwurf.
Bleiberecht soll früher greifen
In Deutschland leben derzeit mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden. Die Regierung will nun das Bleiberecht für Geduldete ausweiten, und zwar - anders als bislang - unabhängig von einem gesetzlichen Stichtag.
Voraussetzung ist, dass jemand mindestens acht Jahre in Deutschland lebt, ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen und seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern kann. Für Jugendliche, aber auch für Menschen mit minderjährigen Kindern soll dies früher greifen - nach vier beziehungsweise sechs Jahren. Nach Schätzungen der Regierung könnten mehrere Zehntausend Menschen davon profitieren.
An anderer Stelle sind Verschärfungen geplant, und eine grundsätzliche Neuordnung des Ausweisungsrechts. Künftig sollen die zuständigen Stellen abwägen zwischen den Ausweisungsinteressen des Staates (zum Beispiel wenn ein Ausländer eine Straftat begeht oder einer Terrorvereinigung angehört) und den Bleibeinteressen des Betroffenen (etwa familiäre Verhältnisse oder Bindungen zu Deutschland). Außerdem bekommen die Behörden mehr Möglichkeiten, Einreise- und Aufenthaltsverbote zu verhängen.
"Ausreisegewahrsam" wird eingeführt
Die Regierung beklagt Vollzugsprobleme bei der Ausweisung und Abschiebung von Ausländern und will diese mit den Änderungen beseitigen. Derzeit gibt es demnach fast 40.000 ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung. 2013 seien aber nur etwa 10.000 Menschen abgeschoben worden. Hinzu kamen freiwillige Ausreisen. Zur Abwicklung von Abschiebungen will die Regierung einen neuen "Ausreisegewahrsam" einführen. Wenn eine Abschiebung anberaumt ist, der Betroffene aber im Verdacht steht, dass er sich dem entziehen will, soll er in Zukunft für maximal vier Tage in Gewahrsam genommen werden können - möglichst direkt im Transitbereich eines Flughafens.
Auch die Möglichkeiten für die Anordnung von Abschiebehaft sollen ausgeweitet werden. Als Anhaltspunkt dafür, dass sich jemand einer Abschiebung entziehen will, soll etwa gelten, wenn er seine Identität verschleiert oder "erhebliche Geldbeträge" an einen Schleuser gezahlt hat, um nach Deutschland zu gelangen. In solchen Fällen kann der Betroffene in Abschiebehaft landen.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisiert dies scharf - wie auch andere Teile der Reform. Das Innenministerium hatte bereits vor Monaten einen ersten Entwurf dazu vorgelegt. Seitdem lief die Ressortabstimmung. Nach Angaben aus Regierungskreisen ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht nötig. Die Länderkammer hatte sich zuletzt gerade bei Gesetzesplänen zur Asylpolitik mehrfach quergestellt.
Quelle: ntv.de, mli/dpa