Bürokratieabbau bei Hartz IV Einschnitte für Alleinerziehende gestrichen
23.06.2016, 21:19 Uhr
In dem neuen Entwurf fehlen sämtliche Passagen zu Hartz IV für Kinder von getrennten Eltern.
(Foto: dpa)
Nach dem Willen des Arbeitsministeriums sollten Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger weniger Geld bekommen, wenn deren Kind zeitweise beim anderen Elternteil weilt, das selbst nicht Hartz IV bezieht. Dieses "Bürokratiemonster" wird nun begraben.
Nach kontroversen Debatten hat der Bundestag am Abend das Gesetz zum Bürokratieabbau bei Hartz IV verabschiedet. Die Novelle wurde gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Sie sieht Rechtsvereinfachungen bei der Einkommensanrechnung und der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung vor. Der in der Regel geltende Bewilligungszeitraum für das Arbeitslosengeld wird auf zwölf Monate verlängert.
Eine Änderung gibt es auch bei den Ein-Euro-Jobs: Bisher dürfen diese innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig wird die Förderdauer auf 36 Monate verlängert.
Neu aufgenommen wurde eine Regelung bei der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern. Es soll nun doch keine Sanktionen geben, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind. Für alle anderen gilt jedoch, dass Leistungen entzogen werden können, wenn die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht erfüllt wurde.
Gestrichen wurde aus dem Gesetzentwurf eine umstrittene Regelung für Alleinerziehende. Geplant waren in der ursprünglichen Vorlage von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Abzüge von den Sozialleistungen, wenn Kinder von Alleinerziehenden zeitweise beim anderen Elternteil sind, der selbst nicht Hartz IV erhält. Gegen dieses Vorhaben, das als Bürokratiemonster gescholten wurde, hatte es massive Proteste gegeben. Nun wird es aus dem Gesetz gestrichen.
Quelle: ntv.de, ppo/AFP