Polizei muss Flüchtlinge schützen Erneut pöbeln Rechte in Bischofswerda
18.09.2015, 16:51 Uhr
Die meisten Demonstranten waren betrunken.
(Foto: dpa)
Das sächsische Bischofswerda wird den zweiten Abend in Folge Schauplatz rassistischer Pöbeleien. Vor einer Flüchtlingsunterkunft versammeln sich Rechtsextremisten und versuchen, den Einzug weiterer Asylbewerber zu verhindern.
Vor einer Notunterkunft für Flüchtlinge im sächsischen Bischofswerda ist es den zweiten Abend in Folge zu ausländerfeindlichen Pöbeleien gekommen. Mehr als 50 Menschen versammelten sich vor dem früheren Bekleidungsbetrieb und skandierten fremdenfeindliche Parolen.
Die Stimmung sei "durchaus aggressiv", sagte ein Polizeisprecher. Die Polizei sei am Ort, um die Sicherheit zu gewährleisten. Eine rechte Initiative hatte kurzfristig einen Protestmarsch durch die benachbarten Straßen an. Zuvor hatte es Aufrufe in sozialen Netzwerken gegeben.
Nach einem kurzen Marsch stoppten die Teilnehmer erneut vor dem Heim. Einige versperrten vorübergehend den Zufahrtsbereich zu dem Heimgelände, wie der Polizeisprecher sagte. Sie kamen aber der Aufforderung nach, den Bereich zu räumen.
Ein Bus mit weiteren Flüchtlingen wurde nach Angaben des Sprechers mit zahlreichen "verbalen Entgleisungen" empfangen und mit Flaschen beworfen. Die Parolen seien jedoch dieses Man strafrechtlich nicht als Volksverhetzung zu werten. Es sei auch zu keiner Gewalt gekommen.
Drei Fälle von Volksverhetzung am Vorabend
Bereits die Ankunft der ersten Flüchtlinge in der Nacht zu Freitag war von ausländerfeindlichen Pöbeleien von etwa 50 bis 100 Menschen begleitet worden. Die Migranten konnten letztlich nur mit Hilfe der Polizei einziehen.
Eine Gruppe von etwa 30 Asylgegnern hatte zeitweilig die Zufahrt zu dem ehemaligen Betriebsgelände blockiert. Polizisten drängten sie schließlich zurück. Die Beamten erteilte Platzverweise, Festnahmen gab es nicht.
Der Großteil der Flüchtlingsgegner, die der Polizei zufolge überwiegend alkoholisiert waren, entfernte sich daraufhin. Der Staatsschutz ermittelt bislang in drei Fällen wegen Beleidigung und in einem Fall wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Eine Frau, die während des Einsatzes ohne Einfluss Dritter gestürzt war, musste den Angaben zufolge notärztlich versorgt werden.
Quelle: ntv.de, jog/dpa/AFP