Politik

Schlappe für AKW-Betreiber EuGH-Anwalt hält Atomsteuer für rechtens

Brennelemente-Lagerbecken und dem Flutraum mit dem geöffneten Reaktor im Kernkraftwerk Krümmel (Vattenfall).

Brennelemente-Lagerbecken und dem Flutraum mit dem geöffneten Reaktor im Kernkraftwerk Krümmel (Vattenfall).

(Foto: picture alliance / dpa)

Vier Jahre nach dem Einläuten der Atomwende ist der Kosten-Streit zwischen Versorgern und der Politik noch nicht vorbei. Die Energieriesen fordern fast 20 Milliarden Euro Schadenersatz. Vor dem EuGH müssen sie jedoch einen ersten Rückschlag hinnehmen.

Die Atomkraftwerk-Betreiber in Deutschland haben in ihrem Kampf gegen die milliardenschwere Brennelementesteuer einen schweren Dämpfer erhalten. Die seit 2011 erhobene Abgabe des Bundes verstoße nicht gegen EU-Recht, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die entsprechenden EU-Richtlinien stünden einer solchen Steuer nicht entgegen.

Gegen die Steuer haben Eon, RWE und EnBW geklagt. Die Aktienkurse von Eon und RWE brachen ein.

Für die Richter des EuGH ist die Einschätzung des Generalanwalts nicht bindend, oft folgen sie aber dessen Meinung. Nach den Schlussanträgen vergehen in der Regel drei bis sechs Monate bis zu einem Urteil des höchsten Gerichts in der EU.

Die Versorger geben die Hoffnung auf ein anderslautendes Urteil nicht auf. "Wir werden nun zunächst das endgültige Urteil des EuGH abwarten, das wir im Laufe des Jahres 2015 erwarten, denn wir halten nach wie vor an unserer Rechtsauffassung fest", erklärte RWE. Die Aktien von RWE und Eon drehten nach der Entscheidung ins Minus und verloren zeitweise mehr als fünf Prozent.

Milliarden füllen die Staatskasse

Eon hat nach eigenen Angaben bislang 2,3 Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt, RWE 1,2 Milliarden und EnBW 1,1 Milliarden. Die Konzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem europäischen Recht. Auch fehle dem Bund hierfür die Gesetzgebungskompetenz. Das Bundesfinanzministerium hat dies zurückgewiesen.

Die Einnahmen haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble 2014 auch die "Schwarze Null" gesichert. Neben dem Verfahren beim EuGH liegt der Fall auch noch beim Bundesverfassungsgericht. Wann dort eine Entscheidung fällt, ist offen.

Weitere Klagen der Konzerne

  • ZWISCHENLAGERUNG: Eon hat im Oktober 2014 wegen der im Atomgesetz vorgesehenen standortnahen Zwischenlagerung wieder aufbereiteter Atomabfälle, die aus dem Ausland zurückgeholt werden, geklagt. Die Klage richtet sich gegen die Länder Niedersachsen und Bayern sowie den Bund. Vattenfall hat im selben Zusammenhang gegen Schleswig-Holstein und den Bund geklagt. Auch RWE hat Klage eingereicht. Es geht um Mehrkosten für die Betreiber, nachdem es keine Transporte dieser Abfälle mehr in das Lager nach Gorleben geben soll. Die Konzerne halten Gorleben jedoch weiter für den richtigen Standort.
     
  • AKW-MORATORIUM. Eon, RWE und EnBW klagen gegen Bund und Länder wegen des nach der Atomkatastrophe von Fukushima verhängten dreimonatigen Betriebsverbots für die sieben ältesten der damals 17 deutschen AKWs plus dem damals geschlossenen AKW Krümmel. Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und mündete schließlich im August im endgültigen Ausstiegsbeschluss. Ursprünglich hatte lediglich RWE geklagt. Nachdem der Energieriese vor Gericht Recht bekam, zogen Eon und EnBW nach. Eon klagt auf Schadenersatz in Höhe von 380 Millionen Euro. RWE fordert 235 Millionen Euro, EnBW einen "niedrigen dreistelligen Millionenbetrag".
     
  • ATOMAUSSTIEG: Eon, RWE und Vattenfall geht es nicht darum, den bis Ende 2022 geplanten Ausstieg rückgängig zu machen. Sie fordern jedoch Schadenersatz, da die Bundesregierung wenige Monate vor der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima die Laufzeiten der Meiler noch verlängert hatte. Sollte das Verfassungsgericht den Unternehmen Recht geben, müssten diese den Schadenersatz in weiteren Verfahren erstreiten. Eon fordert über acht Milliarden Euro. RWE hat keine Zahlen genannt, die Analysten der Deutschen Bank gehen von sechs Milliarden Euro aus. Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro und klagt zudem vor einem Schiedsgericht in den USA.

Quelle: ntv.de, ppo/rts

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