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Angeklagt in Munitionsaffäre Ex-KSK-Kommandeur verteidigt vor Gericht Vorgehen

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Brigadegeneral Markus Kreitmayr mit seinem Verteidiger vor Prozessbeginn am Landgericht Tübingen.

Brigadegeneral Markus Kreitmayr mit seinem Verteidiger vor Prozessbeginn am Landgericht Tübingen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Bei der Spezialeinheit der Bundeswehr fehlen bei einer Inventur Tausende Schuss an Munition. Deren Verbleib ist unklar. Der zuständige General versucht den Vorfall intern aufzuklären, statt ihn zu melden. Dafür steht er jetzt vor Gericht.

Der frühere Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK), Brigadegeneral Markus Kreitmayr, hat sich vor dem Landgericht Tübingen umfassend zu einer Munitionsaffäre bei der Elitetruppe geäußert. Er stehe zu seiner Entscheidung, dass er die Fehlbestände im Munitionslager zunächst habe aufklären wollen und nicht gleich gemeldet habe, sagte der 55-Jährige zu Prozessbeginn. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befinde.

Der frühere KSK-Kommandeur muss sich wegen unterlassener Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes verteidigen. Der Vorwurf ist laut Staatsanwaltschaft vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw westlich von Stuttgart entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen. Tausende Schuss fehlten demnach.

General wollte Rückgabe von Munition straffrei ermöglichen

Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben könnten. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden. Letztlich sei mehr Munition abgegeben worden, als gefehlt hatte.

Kreitmayr erklärte vor Gericht, dass er mit der Erlaubnis einer anonymen Rückgabe habe verhindern wollen, dass die Munition in falsche Hände gerate. Anhaltspunkte für eine Straftat habe er nicht gehabt. Bei entsprechenden Hinweisen hätte er anders gehandelt, sagte Kreitmayr. Er sei von einer Fehllagerung der Munition oder Fehlern bei der Inventur in der Vergangenheit ausgegangen. Die Verwaltung der Munition sei zu dem Zeitpunkt schlampig gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ist dagegen überzeugt, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Eine eindeutige Erklärung für den Fehlbestand sei bis heute nicht ermittelt, sagte der Staatsanwalt. Für den Prozess sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine angesetzt. Kreitmayr war von Juni 2018 bis August 2021 Kommandeur des KSK.

Vor Gericht sagte auch der zuständige Zähltruppführer aus, der für die Inventur verantwortlich war. Bei der Zählung würde man jede Patrone einzeln zählen, berichtete er. Es gebe dafür klare Regeln. Die Zählung sei innerhalb von zehn Werktagen abzuschließen. Die Ergebnisse würden von einer dritten Person erfasst.

Bei der Inventur im Dezember 2019 seien deutliche Unterbestände und in manchen Fällen auch Überbestände erfasst worden. Zunächst habe man versucht, Zählfehler auszumerzen. Man habe mit weiteren Helfern nachgezählt und nach Rechenfehlern gesucht.

Dass beim KSK in den Munitionsbüchern Fehler in Höhe von mehreren Zehntausend Schuss zu wenig und teils auch zu viel festgestellt und überdies zunächst kiloweise Sprengstoff vermisst wurden, war im politischen Berlin wie eine Bombe eingeschlagen. Die Munitionsaffäre beim KSK beschäftigte die Bundespolitik wochenlang. Für den Prozess sind bis Ende Februar drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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