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Anti-Diskriminierungsgesetz Experten fordern Migrantenquoten in Firmen

Bei der Jobsuche haben Migranten es oft schwerer, als Deutschstämmige.

Bei der Jobsuche haben Migranten es oft schwerer, als Deutschstämmige.

(Foto: picture alliance / dpa)

Für manche ist es ein Meilenstein, für andere ein Bürokratiemonster: Vor zehn Jahren trat das Anti-Diskriminierungsgesetz in Kraft. Experten stellen nun fest, dass es vielen Opfern von Diskriminierung bislang nicht hilft.

Zehn Jahre nach Einführung des Anti-Diskriminierungsgesetzes (AGG) hat ein Expertengremium eine deutliche Verschärfung empfohlen. Um einen "noch effektiveren Rechtsschutz vor Diskriminierung zu gewährleisten, muss das AGG nachjustiert werden", schreiben die Experten in einer Evaluierung, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben wurde und aus der die "Welt" zitierte. Die Empfehlungen zielen darauf ab, Klagen auf Grundlage des Gesetzes zu erleichtern.

So sollten künftig nicht mehr nur Betroffene bei Benachteiligungen durch Arbeitgeber, Dienstleister oder Vermieter klagen dürfen, sondern auch Verbände und die Antidiskriminierungsstelle selbst, schrieb die "Welt". Betriebsräte und Gewerkschaften sollten gleichfalls deutlich mehr Befugnisse erhalten. Da es "zahlreiche Barrieren auf dem Weg zu individuellem Rechtsschutz" gebe, sollte ein "kollektiver Rechtsschutz im Wege eines Verbandsklagerechts" geschaffen werden.

Die Experten wollen zudem die Frist, bis zu der ein konkreter Verstoß dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss, von derzeit zwei Monaten auf ein halbes Jahr ausweiten. Des weiteren empfehlen sie, weitere Bereiche möglicher Diskriminierung ins Gesetz aufzunehmen.

"Diversity" soll zur Pflicht werden

Bislang werden dort Kriterien wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Ausrichtung und Religion erwähnt. Den Empfehlungen zufolge sollte künftig auch niemand mehr wegen seiner Weltanschauung, seiner sozialen Stellung sowie seines Einkommens bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung sowie als Kunde benachteiligt werden dürfen.

Um etwa der Diskriminierung von Migranten effektiver begegnen zu können, sollte - ähnlich wie dies in Bezug auf Frauen oder Behinderte schon geschehe - der Gesetzgeber "positive Maßnahmen" ergreifen, heißt es laut "Welt" in dem Gutachten. Denkbar seien etwa eine Quote für Führungsposten in der Wirtschaft oder eine Pflicht für Unternehmen zur Verwirklichung von Diversity-Zielen.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, will den Bericht laut "Welt" am Dienstag in Berlin vorstellen. Mit ihren  Forderungen gehen die Autoren weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, die vor einem Jahrzehnt Grundlage für die Einführung des deutschen Anti-Diskriminierungsgesetzes waren. Weil von europäischer Seite derzeit kein neuer Impuls für eine weitere Verschärfung der Regelungen zu erwarten sei, müsse der nationale Gesetzgeber selbst tätig werden, schreiben die Gutachter.

Quelle: ntv.de, mbo/AFP

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