Politik

Human Rights Watch erhebt Vorwürfe Feuert Assad mit Streubomben?

Ein Blindgänger: Auch im Libyenkrieg fielen Streubomben.

Ein Blindgänger: Auch im Libyenkrieg fielen Streubomben.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Es wäre der erste Beweis für den Einsatz der international geächteten Waffen: Ein Video dokumentiert nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rigths Watch vermutlich, dass Syriens Regierung die Opposition mit Streubomben angreift.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat dem syrischen Machthaber Baschar al-Assad vorgeworfen, im Kampf gegen Oppositionelle auch eingesetzt zu haben. Videos, die anscheinend ein syrischer Regierungskritiker Anfang der Woche ins Netz gestellt habe, deuteten darauf hin, dass die international geächtete Munition eingesetzt worden sei, teilte Human Rights Watch mit.

"Wenn es bestätigt wird, dass das Streubomben sind, wäre zum ersten Mal dokumentiert, dass diese sehr gefährliche Waffe von den syrischen Regierungstruppen während des Konflikts eingesetzt wurde", sagte Steve Goose, Direktor der Abteilung für Kriegswaffen bei Human Rights Watch.

Die Filmaufnahmen stammen angeblich aus einer bergigen Region nahe der syrischen Stadt Hama im Westen des Landes. Der Aktivist versicherte der Menschenrechtsorganisation, dass die Region in den vergangenen Wochen stark bombardiert worden sei. Unklar war ihm aber, ob Menschen durch die Streumunition ums Leben gekommen sind.

Streubomben sind international geächtet. Sie verteilen große Mengen von Sprengkörpern über weite Flächen, Menschen werden wahllos verletzt und getötet. Als Blindgänger sind sie vor allem für die Zivilbevölkerung gefährlich. 2008 wurde eine Konvention unterzeichnet, die den Gebrauch dieser heimtückischen Waffenart verbietet. Mehr als 108 Staaten haben sich der Konvention angeschlossen, Syrien allerdings nicht.

Opposition verärgert über UN-Sondergesandten

Der Westen unternimmt derweil im Weltsicherheitsrat einen neuen Anlauf zu einer Resolution gegen Syriens Machthaber - doch das Veto aus Moskau ist schon programmiert. Der von fünf Ländern, auch Deutschland, eingebrachte Entwurf benennt ausdrücklich Artikel 41 der UN-Charta. Dieser Passus lässt nur Wirtschaftssanktionen und Reisebeschränkungen zu. Artikel 42 - militärische Gewalt - findet sich in dem Entwurf nicht. Jüngst sprach sich ein abtrünniger Botschafter, Nawaf Faris, für den militärischen Kampf gegen das Regime aus.

Russland blockierte allerdings schon drei UN-Resolutionen gegen Syrien, zwei davon per Veto. Und beim vierten Anlauf hieß es von Vizeaußenminister Gennadi Gatilow: Russland werde im Weltsicherheitsrat gegen den Vorschlag votieren, falls das Papier zur Eilabstimmung gestellt würde. Moskau sei weiter zu Verhandlungen über eine gemeinsame Resolution bereit, lehne aber Drohungen gegen Machthaber Baschar al-Assad ab – obwohl die Gewalt nicht abebbt.

Regimegegner berichteten von Mörserangriffen auf Kafr Susa am Stadtrand von Damaskus. Sie zählten landesweit 26 Tote, die meisten in Homs und Hama. Seit das Regime im März des Vorjahres begonnen hatte, friedliche Proteste mit militärischer Gewalt niederzuschlagen, sollen nach Schätzung von Menschenrechtsgruppen 14.000 Menschen ums Leben gekommen sein.

Der Unmut der Opposition richtet sich wohl auch vor diesem Hintergrund nun auch gegen die UN. Unter dem Motto sollen an diesem Freitag in Syrien landesweit Demonstrationen stattfinden. Das teilten die Organisatoren in ihren Netzwerken mit. Der Friedensplan des UN-Sondergesandten zeigte bisher kaum Wirkung. Zudem war er für

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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