Noch kein Hauptverfahren eröffnet Gegen Petry wird wegen Meineids ermittelt
25.05.2016, 15:49 Uhr
Petry lässt mitteilen, sie sei froh über die Ermittlungen, die sie "voll und ganz entlasten werden".
(Foto: AP)
Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt nun doch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage gegen AfD-Chefin Petry auf. Gegen Petry liegen zwei Anzeigen vor.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Meineids gegen AfD-Chefin Frauke Petry aufgenommen. Der Präsident des sächsischen Landtags, Matthias Rößler, habe grünes Licht für die Nachforschungen der Strafverfolgungsbehörde gegeben, teilte sein Büro mit. In der AfD hieß es, die Ermittlungen hätten zunächst keine Folgen für Petry, die auch Vorsitzende der AfD-Fraktion im Dresdner Landtag ist. Allerdings sagte AfD-Vize Alexander Gauland, sollte Anklage gegen Petry erhoben werden, müsse neu nachgedacht werden.
Petry begrüßte die Ermittlungen. Damit würden sich Vorwürfe als haltlos herausstellen und die "medialen Spekulationen" beendet werden, sagte ihr Sprecher Markus Frohnmaier. Gauland sagte, auf Petrys Aufgaben hätten die Ermittlungen keinen Einfluss: "Solange ein Hauptverfahren nicht eröffnet ist, halte ich es für völlig verfehlt, dass sie ihre Ämter ruhen lässt." Wenn jedoch förmlich Anklage gegen Petry erhoben werde, müsse neu nachgedacht werden: "Wenn das Hauptverfahren von einem Richter zugelassen wird, dann ist das eine neue Situation, die ich aber jetzt nicht zu beurteilen habe."
Erhebliche Widersprüche
Der Vorsitzenden der rechtspopulistischen Partei wird vorgeworfen, im Wahlprüfungsausschuss des Landtages Ende 2015 die Unwahrheit gesagt zu haben. Gegen Petry sind deswegen mehrere Anzeigen erstattet worden. Eine hat davon stammt vom Landtags-Abgeordneten der Linkspartei, André Schollbach. Er sagte, Petry und der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter hätten sich in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtages im November 2015 in Widersprüche verwickelt. Beide seien daraufhin auf seinen Antrag hin vereidigt worden. In der Sache sei es um Darlehen gegangen, die die AfD von ihren Kandidaten für die Landtagswahl 2014 verlangt habe. Petry und Hütter hätten unter anderem unterschiedliche Angaben darüber gemacht, ab welchen Zeitpunkt Petry von diesen Darlehen Kenntnis hatte, sagte Schollbach.
In der Dresdner Staatsanwaltschaft hat es unterschiedliche Einschätzungen über das Gewicht der Vorwürfe gegen Petry gegeben. Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte die Ermittlungen einstellen und den Fall abschließen. Die Generalstaatsanwaltschaft hob den Beschluss jedoch auf. Die Strafverfolger stellten nun beim Landtagspräsidenten den bei Abgeordneten obligatorischen Antrag auf Ermittlungen. Spätestens wenn förmlich Anklage gegen Petry erhoben werden sollte, muss auch die Immunität der AfD-Chefin aufgehoben werden. Sie gilt als isoliert im Bundes-Vorstand ihrer Partei.
Quelle: ntv.de, ppo/rts