Klage der Regierung zugelassen Gericht untersagt Katalonien-Referendum
29.09.2014, 22:13 Uhr
In den nächsten fünf Monaten dürfen die Katalanen nicht über ihre Unabhängigkeit abstimmen, entschied das spanische Verfassungsgericht.
(Foto: imago/Ralph Peters)
Der Termin für das Abspaltungsreferendum der Katalanen steht schon fest - jetzt macht das spanische Verfassungsgericht einen Strich durch die Rechnung. Während Madrid zu einem Dialog bereit ist, spricht Katalonien von einem "feindlichen" Akt.
Die Katalanen dürfen anders als die Schotten vorerst nicht über ihre Unabhängigkeit abstimmen. Das spanische Verfassungsgericht untersagte bis auf weiteres die Abhaltung eines Referendums, das die katalanische Regionalregierung für den 9. November angesetzt hatte. Die Madrider Richter entschieden einstimmig, eine Verfassungsklage der spanischen Zentralregierung gegen die geplante Abstimmung zuzulassen. Damit wurde das Referendum automatisch suspendiert.
Die Aussetzung gilt zunächst für maximal fünf Monate. Bei Ablauf der Frist kann das Gericht die Suspendierung aufheben oder sie verlängern, bis die Richter in einem Urteil über die Klage entschieden haben. Die Regionalregierung in Barcelona hatte die Katalanen darüber abstimmen lassen wollen, ob sie für eine Abspaltung Kataloniens von Spanien sind.
"Es ist noch Zeit, den Kurs zu korrigieren"
Spaniens Zentralregierung hatte zuvor auf einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen, Verfassungsklage gegen das geplante Referendum zu erheben. "Weder die Zielsetzung noch das Verfahren der Abstimmung ist mit der Verfassung vereinbar", sagte Ministerpräsident Mariano Rajoy. Der konservative Regierungschef zeigte sich zugleich zum Dialog mit den Katalanen bereit. "Es ist noch Zeit, den Kurs zu korrigieren", sagte Rajoy. "Ich stehe allen Initiativen aufgeschlossen gegenüber, solange diese sich auf der Grundlage der Legalität bewegen."
Die Opposition der Sozialisten unterstützte das Vorgehen der Regierung. Madrid begründete die Verfassungsklage damit, dass nach der Verfassung nur der spanische Zentralstaat Volksabstimmungen abhalten lassen darf. Der katalanische Regierungschef Artur Mas hatte demgegenüber darauf hingewiesen, dass der Ausgang der Abstimmung rechtlich nicht bindend sei. Nach Ansicht der Zentralregierung spielt dies jedoch keine Rolle. Madrid sieht in der Abstimmung ein "verkapptes Referendum".
Mas bezeichnete die Madrider Verfassungsklage als einen "feindlichen" Akt. Der katalanische Regierungschef äußerte sich verwundert darüber, dass die Verfassungsrichter nach der Klage in "Überschallgeschwindigkeit" zu einer Plenarsitzung einberufen worden seien, um die Abstimmung in Katalonien zu verhindern. Er hatte zuvor die Hoffnung geäußert, dass das Gericht die Suspendierung noch rechtzeitig vor dem 9. November aufhebe, so dass die Volksbefragung wie geplant stattfinden könne. Separatistische Gruppen in Katalonien hatten die Regionalregierung aufgefordert, das Referendum auch bei einem Verbot durch das Verfassungsgericht abhalten zu lassen.
Quelle: ntv.de, hla/dpa